Stand: 03.01.2006

Finanzordnung

 

des Bezirksverbandes Niederbayern im Bayerischen Schachbund e.V.  (Bezirksverband Niederbayern)

 

 

§ 1  Kassenverwaltung

 

Die beim jeweiligen Kassenwart bestehende Kasse ist die einzige, einnehmende und auszahlende Stelle. Ausnahmen  bedürfen der Genehmigung der Vorstandschaft des Verbandes.

 

Der Zahlungsverkehr ist stets über die Kasse oder über das Bankkonto des Bezirksverband Niederbayern abzuwickeln. Jeder Eingang und jede Ausgabe ist ordnungsgemäß zu belegen. Jeder Ausgabebeleg ist durch den Vorsitzenden und den Kassenwart zu prüfen, die sachliche und rechnerische Richtigkeit festzustellen und dann zur Zahlung anzuweisen.

 

§ 2 Aufgaben des Kassenwartes

 

Der Kassenwart ist für die Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten verantwortlich. Er überwacht den Zahlungsverkehr und übt die Kontrolle über die Kassenführung aus. Er hat nach Ablauf des Rechnungsjahres der Vorstandschaft des Bezirksverband Niederbayern und der Jahreshauptversammlung unter Angaben einer genauen Übersicht über die Vermögensverhältnisse sowie über alle Einnahmen und Ausgaben Rechnung zu legen. Die Auslagenerstattungen an die Mitglieder der Vorstandschaft wird vom Kassenwart abgewickelt.

 

§ 3  Ausgabenbeschränkungen

Der 1. Vorsitzende bzw. in Abwesenheit dessen Vertreter ist ermächtigt, Ausgaben bis zu einem Betrag von 500,-- € im Einzelfall anzuordnen und Rechtsgeschäfte mit Zahlungsverpflichtungen bis zu diesem Betrag abzuschließen.

Darüber hinaus gehende Ausgaben bzw. Rechtsgeschäfte mit Zahlungsverpflichtungen bedürfen

-          bis zu 1.500,-- € eines Beschlusses der engeren Vorstandschaft

-          soweit sie 1.500,--  € übersteigen, eines Beschlusses der Jahreshauptversammlung.

 

§ 4  Kassen- und Buchprüfer

 

Die von der Jahreshauptversammlung gewählten Kassen- und Buchprüfer haben jährlich mindestens eine Kassen- und Buchprüfung vorzunehmen.

Den Prüfern bleibt es überlassen, auch mehrere Prüfungen durchzuführen. Die Überprüfung erfolgt in der Regel vor der Jahreshauptversammlung (1. Quartal des laufenden Jahres).

 

§ 5  Beiträge und Pflichten der Mitglieder

(1) Die Mitglieder melden dem Kassenwart für Zustellungen von Schriftverkehr eine gültige E-Mail-Adresse. Änderungen sind dem Kassenwart umgehend mitzuteilen.

(2) Der Bezirksverband Niederbayern erhebt von den Mitgliedsvereinen folgende Beiträge je Mitglied nach EDV-Mitgliederliste folgende Beiträge:

-  Erwachsene:                              4,-- €

- Jugendliche bis 18 Jahre                 2,-- €

- Jugendliche bis 14 Jahre:                0,-- €.

Maßgeblich für die Beitragsberechnung ist die jeweilige Mitgliederzahl laut EDV-Mitgliederliste zum letzten 31. Dezember. Die Beiträge sind binnen eines Monats nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

 

(2) Die Mitglieder sind zur Zahlung folgender Nebenkosten verpflichtet:

a)      Für Mitglieder, die keine gültige E-Mail-Adresse melden bzw. unterhalten, wird für jedes vom Kassenwart per Post zuzustellende Schriftstück (Beitragsrechnungen, Mahnungen etc.) ein Zusatzbeitrag von 2,--  € erhoben.

b)      Soweit für die Beiträge nach Absatz 2 keine Einzugsermächtigung erteilt wird, ist zusätzlich ein jährlicher Unkostenbeitrag in Höhe von 3,-- € zu entrichten.

c)      Auslagen bei Rücklastschriften sind in tatsächlich entstandener Höhe zu erstatten.

d)     Für Mahnungen zu Beiträgen und Ordnungs- oder Bußgeldern u.a. sind Mahngebühren für die erste und ggf. zweite Mahnung in Höhe von je 3,-- € zu entrichten.

 

§ 6  Geldstrafen und Ordnungsgebühren

(1) Geldstrafen und Ordnungsgebühren sind durch Vereine oder Schachabteilungen von Vereinen zu entrichten, die den Spielbetrieb nicht ordnungsgemäß abwickeln oder den Einladungen zur Jahreshauptversammlung nicht Folge leisten.

 

(2) Die Höhe von Geldstrafen und Ordnungsgebühren richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen Turnierordnung.

Das Fehlen eines Vereins bei der Jahreshauptversammlung wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 25,-- € geahndet.

 

§ 7  Erstattung von Auslagen

(1) Folgende Auslagen werden auf Antrag erstattet:

 

a) je gefahrenen Kilometer 0,20 € für

-        Fahrtkosten für Mitglieder der Vorstandschaft für Fahrten zu Vorstandssitzungen 

       sowie zu Versammlungen, Turnieren und Veranstaltungen des Bezirksverbandes

-        Fahrtkosten für Teilnehmer der Jahreshauptversammlung.

 

b) Der Fahrtkostenzuschuss der  Jugendmannschaftsligen wird jährlich von der erweiterten Vorstandschaft festgesetzt.

 

c) Tagesgelder für Mitglieder der Vorstandschaft

Abwesenheit vom Wohnort bis zu 6 Stunden                   0,--  

                                              bis zu 12 Stunden            11,-- €

Übernachtungen nach Vorlage der Rechnung bis zu                15,-- €.

 

d) Auslagen für Schreibmaterial, Porti u. Telefon- und Internetgebühren, 

werden den Vorstandsmitgliedern nach Aufstellung erstattet.

 

(2) Den ausrichtenden Vereinen bzw. Veranstaltern für nachfolgende Turniere werden auf Antrag jeweils erstattet:

a) Blitzschach – Einzelmeisterschaft             100,-- €

b) Blitzschachmannschaftsmeisterschaft             100,-- €

c) Senioreneinzelmeisterschaften                          400,-- €

d) Schnellschacheinzelmeisterschaften  ½ Std.   100,-- €

 

 (3) Bei Teilnahme an BSB- und BSJ-Turnieren werden auf Antrag die Startgelder in entstandener Höhe erstattet.

 

(4) Anträge nach Absatz 1 sind bis spätestens zum 28.2. des auf das Geschäftsjahresende folgenden Jahres einzureichen. Anträge zu Erstattungen nach den Absätzen 2 und 3 sind jeweils im laufenden Geschäftsjahr (1.12. – 30.11. des Folgejahres) einzureichen.

 

§ 8 Inkrafttreten

Diese Finanzordnung tritt zum 1.1.2006 in Kraft und ersetzt die bisherige Finanzordnung vom 5.1.1991 und die hierzu ergangenen ergänzenden Beschlüsse.