Stand: 03.01.2006
Finanzordnung
des Bezirksverbandes Niederbayern im Bayerischen Schachbund e.V. (Bezirksverband Niederbayern)
§ 1 Kassenverwaltung
Die beim jeweiligen Kassenwart
bestehende Kasse ist die einzige, einnehmende und auszahlende Stelle. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Vorstandschaft
des Verbandes.
Der Zahlungsverkehr ist stets über
die Kasse oder über das Bankkonto des Bezirksverband Niederbayern abzuwickeln.
Jeder Eingang und jede Ausgabe ist ordnungsgemäß zu belegen. Jeder Ausgabebeleg
ist durch den Vorsitzenden und den Kassenwart zu prüfen, die sachliche und
rechnerische Richtigkeit festzustellen und dann zur Zahlung anzuweisen.
§ 2 Aufgaben des Kassenwartes
Der Kassenwart ist für die
Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten verantwortlich. Er überwacht den
Zahlungsverkehr und übt die Kontrolle über die Kassenführung aus. Er hat nach
Ablauf des Rechnungsjahres der Vorstandschaft des Bezirksverband Niederbayern
und der Jahreshauptversammlung unter Angaben einer genauen Übersicht über die
Vermögensverhältnisse sowie über alle Einnahmen und Ausgaben Rechnung zu legen.
Die Auslagenerstattungen an die Mitglieder der Vorstandschaft wird vom
Kassenwart abgewickelt.
§ 3 Ausgabenbeschränkungen
Der 1. Vorsitzende bzw. in
Abwesenheit dessen Vertreter ist ermächtigt, Ausgaben bis zu einem Betrag von
500,-- € im Einzelfall anzuordnen und Rechtsgeschäfte mit
Zahlungsverpflichtungen bis zu diesem Betrag abzuschließen.
Darüber hinaus
gehende Ausgaben bzw. Rechtsgeschäfte mit Zahlungsverpflichtungen bedürfen
-
bis zu 1.500,-- €
eines Beschlusses der engeren Vorstandschaft
-
soweit sie
1.500,-- € übersteigen, eines
Beschlusses der Jahreshauptversammlung.
§ 4 Kassen- und Buchprüfer
Die von der Jahreshauptversammlung
gewählten Kassen- und Buchprüfer haben jährlich mindestens eine Kassen- und
Buchprüfung vorzunehmen.
Den Prüfern bleibt es überlassen, auch mehrere Prüfungen durchzuführen. Die Überprüfung erfolgt in der Regel vor der Jahreshauptversammlung (1. Quartal des laufenden Jahres).
§ 5 Beiträge und Pflichten der
Mitglieder
(1) Die Mitglieder
melden dem Kassenwart für Zustellungen von Schriftverkehr eine gültige
E-Mail-Adresse. Änderungen sind dem Kassenwart umgehend mitzuteilen.
(2) Der Bezirksverband
Niederbayern erhebt von den Mitgliedsvereinen folgende Beiträge je Mitglied
nach EDV-Mitgliederliste folgende Beiträge:
-
Erwachsene: 4,--
€
- Jugendliche bis 18 Jahre 2,--
€
- Jugendliche bis 14 Jahre: 0,--
€.
Maßgeblich für die
Beitragsberechnung ist die jeweilige Mitgliederzahl laut EDV-Mitgliederliste
zum letzten 31. Dezember. Die Beiträge sind binnen eines Monats nach
Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
(2) Die Mitglieder
sind zur Zahlung folgender Nebenkosten verpflichtet:
a)
Für Mitglieder, die
keine gültige E-Mail-Adresse melden bzw. unterhalten, wird für jedes vom
Kassenwart per Post zuzustellende Schriftstück (Beitragsrechnungen, Mahnungen
etc.) ein Zusatzbeitrag von 2,-- €
erhoben.
b)
Soweit für die
Beiträge nach Absatz 2 keine Einzugsermächtigung erteilt wird, ist zusätzlich
ein jährlicher Unkostenbeitrag in Höhe von 3,-- € zu entrichten.
c)
Auslagen bei
Rücklastschriften sind in tatsächlich entstandener Höhe zu erstatten.
d) Für Mahnungen zu Beiträgen und Ordnungs- oder Bußgeldern u.a. sind Mahngebühren für die erste und ggf. zweite Mahnung in Höhe von je 3,-- € zu entrichten.
§ 6 Geldstrafen und
Ordnungsgebühren
(1) Geldstrafen und
Ordnungsgebühren sind durch Vereine oder Schachabteilungen von Vereinen zu
entrichten, die den Spielbetrieb nicht ordnungsgemäß abwickeln oder den
Einladungen zur Jahreshauptversammlung nicht Folge leisten.
(2) Die Höhe von
Geldstrafen und Ordnungsgebühren richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen
Turnierordnung.
Das Fehlen eines
Vereins bei der Jahreshauptversammlung wird mit einer Geldstrafe in Höhe von
25,-- € geahndet.
§ 7 Erstattung von Auslagen
(1) Folgende
Auslagen werden auf Antrag erstattet:
a) je
gefahrenen Kilometer 0,20 € für
- Fahrtkosten für Mitglieder der
Vorstandschaft für Fahrten zu Vorstandssitzungen
sowie
zu Versammlungen, Turnieren und Veranstaltungen des Bezirksverbandes
- Fahrtkosten für Teilnehmer der
Jahreshauptversammlung.
b) Der
Fahrtkostenzuschuss der
Jugendmannschaftsligen wird jährlich von der erweiterten Vorstandschaft
festgesetzt.
c) Tagesgelder für Mitglieder der Vorstandschaft
Abwesenheit vom Wohnort bis zu 6
Stunden 0,-- €
bis zu 12 Stunden 11,-- €
Übernachtungen nach Vorlage der
Rechnung bis zu 15,-- €.
d) Auslagen
für Schreibmaterial, Porti u. Telefon- und Internetgebühren,
werden den Vorstandsmitgliedern nach Aufstellung erstattet.
(2) Den
ausrichtenden Vereinen bzw. Veranstaltern für nachfolgende Turniere werden auf
Antrag jeweils erstattet:
a) Blitzschach –
Einzelmeisterschaft 100,-- €
b)
Blitzschachmannschaftsmeisterschaft
100,-- €
c) Senioreneinzelmeisterschaften
400,-- €
d)
Schnellschacheinzelmeisterschaften ½
Std. 100,-- €
(3) Bei Teilnahme an BSB- und BSJ-Turnieren
werden auf Antrag die Startgelder in entstandener Höhe erstattet.
(4) Anträge nach
Absatz 1 sind bis spätestens zum 28.2. des auf das Geschäftsjahresende
folgenden Jahres einzureichen. Anträge zu Erstattungen nach den Absätzen 2 und
3 sind jeweils im laufenden Geschäftsjahr (1.12. – 30.11. des Folgejahres)
einzureichen.
§ 8 Inkrafttreten
Diese
Finanzordnung tritt zum 1.1.2006 in Kraft und ersetzt die bisherige
Finanzordnung vom 5.1.1991 und die hierzu ergangenen ergänzenden Beschlüsse.