Turnierordnung
des Bezirksverbands Niederbayern
vom
21. April 2001
Letzte Änderung der Turnierordnung durch die Jahreshauptversammlung am 22.04.2006
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeines
§
1 Spielregeln
§
2 Rauchverbot
§
3 Spielberechtigung
§
4 Spieljahr
§
5 Spielbetrieb
§
6 Bezirksspielleiter
§
7 Protest, Beschwerde,
Bundesrechtsausschuss
Abschnitt 2
Einzelwettbewerbe
§
8 Allgemeine Regelungen
§
9 Einzelmeisterschaft der Herren
§
10 Einzelmeisterschaft der Damen
§
11 Einzelmeisterschaften der Senioren
§
12 Einzelmeisterschaften der Jugend
§
13 Niederbayernpokal (Dähnepokal)
§
14 Blitzschach-Einzelmeisterschaft
§
15 Schnellschach-Einzelmeisterschaft
Abschnitt 3
Mannschaftswettbewerbe
3.1
Niederbayerische Mannschaftsmeisterschaften
§
16 Klassen und Ligen
§
17 Spielmodus
§
18 Wertung und Stichkämpfe
§
19 Aufstieg
§
20 Abstieg
§
21 Auslosung, Terminfestlegung
§
22 Mannschaftsmeldungen
§
23 Mannschaftsnominierung
§
24 Wettkampfergebnis, Wettkampfbericht
§
25 Pflichten des gastgebenden Vereins
§
26 Mannschaftsführer
§
27 Mannschaftsaufstellungen
§
28 Spielereinsatz
§
29 Unzulässiger Spielereinsatz
§
30 Geldbuße, Ordnungsgeld, sonstige Maßnahmen
§
31 Fahrtkostenzuschuss
3.2
Sonstige Mannschaftsmeisterschaften
§
32 Pokal-Mannschaftsmeisterschaft
§
33 Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft
§
34 Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft
§
35 Jugend-Mannschaftswettbewerbe
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§
36 Aktualisierung der EDV-Mitgliederlisten
§
37 Löschung von Mitgliedern
§
38 Euro-Umstellung
§
39 Information, Unkostenbeitrag
§
40 Inkrafttreten
§ 1
Spielregeln
Für Turniere des Bezirksverbands
Niederbayern im Bayerischen Schachbund e.V. (BV Niederbayern)
gelten, soweit diese Turnierordnung nichts anderes bestimmt,
nacheinander die Turnierordnung des Bayerischen Schachbunds e.V.
(BSB) und des Deutschen Schachbunds (DSB) sowie die Regelwerke
der FIDE (Weltschachbund).
§ 2
Rauchverbot
Bei allen
Veranstaltungen des BV herrscht Rauchverbot in Tagungs- und
Turnierräumen.
§ 2a Verbot
von Handys/Telekommunikationsmittel
Im Turnierbereich
haben Telekommunikationsmittel wie z.B. Handys ausgeschaltet zu
sein. Zuwiderhandlungen haben einen sofortigen Partieverlust zur
Folge. Ausnahmen sind vor der Partie festzulegen.
§ 3
Spielberechtigung
(1) Jedes
Mitglied eines im BSB gemeldeten Schachvereins des BV oder einer
im BSB gemeldeten Vereinsschachabteilung des BV bedarf zur
Teilnahme an Meisterschaften, Turnieren oder Lehrgängen eines
gültigen Eintrags in der aktuellen EDV-Mitgliederliste seines
Vereins. Auf Bezirksverbandsebene genügt auch eine vom
Bezirksspielleiter erteilte befristete, vorläufige
Spielberechtigung (Abs. 4).
(2) Der Eintrag
in der aktuellen EDV-Mitgliederliste oder die vorläufige
Spielberechtigung gilt zusammen mit der Vorlage eines gültigen
amtlichen Lichtbildausweises als Nachweis der Spielberechtigung.
Statt des Originals der EDV-Mitgliederliste kann eine Kopie
vorgelegt werden. Die Nachweise sind dem Turnierleiter,
Lehrgangsleiter, Mannschaftsführer oder Beauftragten des
gegnerischen Vereins auf Verlangen vorzulegen.
(3) Ein Spieler
ist, abgesehen von Freundschaftskämpfen, nur für den Verein
spielberechtigt, in dessen EDV-Mitgliederliste er eingetragen
ist. Bei Vereinswechsel ist eine Freigabeerklärung des
bisherigen Vereins notwendig. Sie kann nur verweigert werden,
wenn noch Forderungen gegen den Spieler bestehen.
(4) Der Ndb. Referent für
Mitgliederverwaltung kann auf Antrag für einen noch nicht in der
EDV-Mitgliederliste eingetragenen Spieler eine befristete,
vorläufige Spielberechtigung erteilen. Der Antrag muss
enthalten:
a)
Familien- und Vorname des Spielers
b)
Geburtsort und Geburtsdatum
c)
Wohnort und Anschrift
d)
Vereinsname
e)
Freigabeerklärung des bisherigen Vereins
Vor Erteilung der
vorläufigen Spielberechtigung darf der Spieler nicht eingesetzt
werden.
§ 4 Spieljahr
Das Spieljahr
beginnt grundsätzlich am 1. September und endet am 31. August
des folgenden Jahres.
§ 5
Spielbetrieb
In jedem Spieljahr werden folgende
Turniere durchgeführt:
a)
Einzelmeisterschaft der Herren (§ 9)
b)
Einzelmeisterschaft der Damen (§ 10)
c)
Einzelmeisterschaften der Senioren (§ 11)
d)
Einzelmeisterschaften der Jugend (§ 12)
e)
Niederbayernpokal (Dähnepokal, § 13)
f)
Blitzschach-Einzelmeisterschaft (§ 14)
g)
Schnellschach-Einzelmeisterschaft (§ 15)
a)
Niederbayerische Mannschaftsmeisterschaften (§§ 16 bis 31)
b)
Pokal-Mannschaftsmeisterschaft (§ 32)
c)
Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft (§ 33)
d)
Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft (§ 34)
e)
Jugend-Mannschaftswettbewerbe (§ 35)
(2) Über die
Durchführung weiterer Turniere entscheidet der Vereinsauschuss.
(3) Turniere für
Jugendliche, Schüler, Mädchen oder Damen führen der
Jugendleiter oder der Referent für Damenschach durch. Die
Niederbayerische Schachjugend kann sich für ihre Turniere eine
eigene Turnierordnung geben.
§ 6
Bezirksspielleiter
Der Bezirksspielleiter ist für die
Ausschreibung und die ordnungsgemäße Durchführung der Turniere
verantwortlich. Er ist Turnierleiter bzw. Schiedsrichter im Sinne
der Spielregeln der FIDE. Er kann sich von geeigneten Personen
vertreten lassen.
(2) Der
Bezirksspielleiter entscheidet in allen Streitfällen des
Spielbetriebs. Geldbußen oder Ordnungsgelder verhängt der
Bezirksspielleiter im Einvernehmen mit dem 1. Vorsitzenden; der
Bezirksspielleiter verständigt hierüber den betroffenen Verein
und gegebenenfalls auch den Mannschaftsführer.
§ 7 Protest,
Beschwerde, Bundesrechtsausschuss
(1) Einen
Protest, der einen Wettkampf in einem Mannschaftswettbewerb nach
§ 5 Nr. 2 Buchst. a), b) oder e) betrifft, kann der betroffene
Verein oder das betroffene Vereinsmitglied innerhalb von zwei
Wochen nach dem Wettkampf schriftlich beim Bezirksspielleiter
einreichen. Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels
maßgebend. Der Protest soll im Wettkampfbericht vermerkt oder
angekündigt sein.
Über einen
Protest, der einen Wettkampf in einem Wettbewerb nach § 5 Nr. 1
oder Nr. 2 Buchst. c) oder d) betrifft, entscheidet das
Schiedsgericht des betreffenden Turniers.
(2) Gegen
Entscheidungen des Bezirksspielleiters kann der betroffene Verein
oder das betroffene Vereinsmitglied schriftlich Beschwerde an den
BV erheben. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen,
beginnend mit dem Tag der Bekanntgabe der Entscheidung an den
Betroffenen, einzureichen. Gleichzeitig ist dem
Bezirksspielleiter eine Ausfertigung der Beschwerde zuzuleiten.
Zusammen mit der Beschwerdeeinlegung ist
eine Beschwerdegebühr von 25 an den BV zu zahlen. Eine
Kopie des Einzahlungsbelegs ist der Beschwerde beizufügen. Bei
Rücknahme der Beschwerde kann die Beschwerdegebühr ganz oder
teilweise erstattet werden. Im Fall des ganzen oder teilweisen
Obsiegens ist sie ganz oder teilweise zurückzuerstatten.
Beide Parteien
werden gehört. Die engere Vorstandschaft entscheidet über die
Beschwerde mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit
gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag. Betroffene
Vorstandschaftsmitglieder werden gehört; von Beratung und
Abstimmung sind sie ausgeschlossen.
(3) Gegen
Entscheidungen des BV kann der betroffene Verein oder das
betroffene Vereinsmitglied Beschwerde an das Präsidium des BSB
erheben. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen, beginnend
mit dem Tag der Bekanntgabe der Entscheidung an den Betroffenen,
in sechsfacher, kopierfähiger Ausfertigung einzureichen.
Gleichzeitig ist dem 1. Vorsitzenden und dem Bezirksspielleiter
eine Ausfertigung der Beschwerde zuzuleiten.
Zusammen mit der
Beschwerdeeinlegung ist eine Beschwerdegebühr von 50 an
den BSB zu zahlen. Der Einzahlungsbeleg ist der Beschwerde
beizufügen. Bei Rücknahme der Beschwerde kann die
Beschwerdegebühr ganz oder teilweise erstattet werden. Im Fall
des ganzen oder teilweisen Obsiegens ist sie ganz oder teilweise
zurückzuerstatten.
(4) Gegen
spieltechnische Entscheidungen des BV oder seiner Organe kann der
betroffene Verein oder das betroffene Vereinsmitglied Beschwerde
an den Bundesrechtsausschuss des BSB erheben. Die Beschwerde ist
innerhalb von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag der Bekanntgabe
der Entscheidung an den Betroffenen, in dreifacher,
kopierfähiger Ausfertigung beim Vorsitzenden des
Bundesrechtsausschusses einzureichen. Abs. 3 Sätze 3 bis 7
gelten entsprechend.
(5) Für
Angelegenheiten des BV ist der Bundesrechtsausschuss des BSB die
letzte Entscheidungsinstanz. Seine Entscheidungen sind
unanfechtbar; seine Zuständigkeit, Besetzung und Maßnahmen sind
in §§ 40 bis 42 der Satzung des BSB geregelt.
Als Beisitzer im
Bundesrechtsausschuss benennt der BV aus seinen Mitgliedsvereinen
einen Meisterspieler (mit mindestens 2040 DWZ) und einen zum
Richteramt befähigten Spieler. Die Beisitzer dürfen weder der
engeren Vorstandschaft noch dem Vereinsausschuss angehören.
§ 8 Allgemeine
Regelungen
(1) Die
Einzelmeisterschaften der Herren (§ 9), Damen (§ 10) und
Senioren (§ 11) werden jährlich nach den Osterfeiertagen bis
einschließlich Samstag des folgenden Wochenendes durchgeführt.
(2) Die
Bedenkzeit beträgt je Spieler zwei Stunden für die ersten 40
Züge und weitere 30 Minuten für den Rest der Partie. Die
Gesamtspielzeit beträgt höchstens fünf Stunden. Die Uhren
werden, sobald ein Spieler die Bedenkzeit von zwei Stunden
verbraucht hat, bei jedem Spieler um 30 Minuten zurückgestellt.
Bei Jugendturnieren kann der Jugendleiter die Bedenkzeit und
Gesamtspielzeit abweichend regeln.
(3) Bei
Punktgleichheit entscheidet im Vollrundenturnier über die
Platzierung die Wertung nach Sonneborn-Berger, bei
Wertungsgleichheit die Mehrheit der Gewinnpartien. Im Turnier
nach Schweizer-System entscheidet die Buchholz-Wertung, bei
erneutem Gleichstand die verfeinerte Buchholz-Wertung. Liegt dann
immer noch ein Gleichstand vor, werden die betroffenen Spieler in
der Tabelle im Gleichrang platziert und gegebenenfalls mit dem
Meistertitel ausgezeichnet.
§ 9 Einzelmeisterschaft
der Herren
(1) Jeder bei
einem niederbayerischen Schachverein gemeldete Spieler ist
berechtigt, an der Einzelmeisterschaft teilzunehmen.
(2) Das Turnier
wird in neun Runden nach Schweizer-System in einer Spielklasse
durchgeführt.
(3) Der
Erstplatzierte erhält den Titel "Niederbayerischer
Meister" des betreffenden Jahres. Der Meister und der
Zweitplazierte sind im gleichen Jahr berechtigt, an der
Bayerischen Allgemeinen Meisterschaft teilzunehmen. Ersatzleute
nominiert der Bezirksspielleiter.
(4) Wird keine
Einzelmeisterschaft der Damen ausgetragen, spielen die gemeldeten
Damen im Turnier der Herren mit.
§ 10 Einzelmeisterschaft
der Damen
(1) Jede bei
einem niederbayerischen Schachverein gemeldete Spielerin ist
berechtigt, an der Einzelmeisterschaft teilzunehmen.
(2) Die
Einzelmeisterschaft wird durchgeführt, wenn mindestens vier
Damen teilnehmen. Bei vier oder fünf Teilnehmerinnen wird
doppelrundig im Rundensystem gespielt; ab sechs Teilnehmerinnen
werden fünf Runden im Rundensystem gespielt.
(3) Die
Erstplatzierte erhält den Titel "Niederbayerische
Meisterin" des betreffenden Jahres und ist im gleichen Jahr
berechtigt, an der Bayerischen Damenmeisterschaft teilzunehmen.
§ 11 Einzelmeisterschaften
der Senioren
(1) Für die
Einzelmeisterschaften der Senioren gelten die für die
Einzelmeisterschaft der Herren maßgebenden Bestimmungen
entsprechend.
(2)
Einzelmeisterschaften der Senioren werden für Spieler ab 60
Jahren durchgeführt. Für die Altersklassen gilt als Stichtag
der 31.12. des Vorjahrs.
(3) Bei einer Teilnehmerzahl von
mindestens acht Teilnehmern werden sieben Runden im Rundensystem
gespielt. Bei einer Teilnehmerzahl von mehr als acht Teilnehmern
entscheidet der Bezirksspielleiter über den Spielmodus; es
spielen entweder zwei Gruppen im Rundensystem mindestens sieben
Runden, wobei die Altersklassen getrennt werden, oder es spielt
eine Gruppe im Schweizer-System mindestens sieben Runden.
§ 12 Einzelmeisterschaften der Jugend
1) Altersklassen, Stichtag, Teilnahmeberechtigung:
Für die Einzelmeisterschaften gelten die
Altersklasseneinteilungen und Stichtage der Bayerischen
Schachjugend (BSJ). Stichtag ist der 31.12. des Vorjahrs. Es
spielen:
a) in U 18 Spieler im Alter von 18 und 17
Jahren
b) in U 16 Spieler im Alter von 16 und 15
Jahren
c) in U 14 Spieler im Alter von 14 und 13
Jahren
d) in U 12 Spieler im Alter von 12 und 11
Jahren
e) in U 10 Spieler im Alter von 10 Jahren
und jünger
Zur Teilnahme an der ndb.
Jugendmeisterschaft ist jeder Jugendliche berechtigt, der bei
einem im BV Niederbayern gemeldeten. Schachklub. bzw.
Schachabteilung gemeldet ist.
Zugelassen werden auch Jugendliche, die eine
vorläufige Spielgenehmigung des MIVIS-Referenten des BV
Niederbayern erhalten haben.
Dem Jugendleiter ist es vorbehalten,
besonders starke Spieler der Altersklassen U-10 und U-12 auch
noch in einer höheren Altersklasse starten zu lassen.
Die Teilnahmeberechtigung schließt kein
Anrecht auf Unterbringung durch den BV Niederbayern, bzw.
Jugendleiter am Veranstaltungsort bei den ndb.
Jugendmeisterschaften mit ein.
(2) Austragung, Modus, Bedenkzeit:
Austragungszeitpunkt:
Die U-18, U-16 und U-14 wird zeitlich
getrennt von der U-12 und U-10 durchgeführt
Termin für U-18,U-16, U-14:
Anfang Januar in den Weihnachtsferien (4
Tage, mit 3 Übernachtungen)
Termin für die U-12, U-10:
Anfang November in den Herbstferien (2 Tage
mit 1 Übernachtung)
In besonderen Fällen kann der Jugendleiter
abweichende Termine festsetzen.
Modus:
In jeder Altersklasse werden 7 Runden
gespielt, bei mehr als 8 Teilnehmern in einer Altersklasse im
Schweizer System, ansonsten im Rundenturnier. Bei weniger als 7
Teilnehmern einer Altersklasse wird die Rundenzahl entsprechend
verringert.
Die Wertung erfolgt im 3-Punkte-System, bei
Punktgleichheit entscheidet im Schweizer System die
Buchholtz-Wertung, bei Rundenturnieren die
Sonneborn-Berger-Wertung.
Bedenkzeit:
U-18, U-16, U-14: Zwei Stunden für 40
Züge, sowie 30 Minuten für den Rest der Partie
U-12, U-10: Eine Stunde für 40 Züge, sowie
15 Minuten für den Rest der Partie.
(3) Entscheidungsgrundlagen:
Grundlage der
Entscheidungen sind die Teilnehmerzahl und der vorgesehene
Zeitrahmen. Gespielt wird im Rundensystem; bei hoher
Teilnehmerzahl wird nach Schweizer-System gespielt. Die Zahl der
Runden richtet sich nach der Teilnehmerzahl und dem vorgesehenen
Zeitrahmen. Die Entscheidung liegt beim Turnierleiter oder
Jugendleiter.
(4) Titel:
Der Sieger jeder Altersklasse erhält den
Titel "Niederbayerischer Jugendmeister in der U**" des
betreffenden Jahres.
Die Bestplazierte der Mädchen in jeder
Altersklasse erhält den Titel "Niederbayerische
Jugendmeisterin in der U**" des betreffenden Jahres.
(5) Meldung für
die bayerischen Jugend-Einzelmeisterschaften
Der Jugendleiter meldet die Teilnehmer des
BV Niederbayerns an den bayerischen Jugendeinzelmeisterschaften
gemäß der Plazierungen der ndb. Jugendmeisterschaften und unter
Berücksichtigung der Spielberechtigung durch die BSJ.
Berücksichtigt wird auch eine schon vorab dem Jugendleiter
geäußerte Absage des Qualifizierten, oder ein durch andere
Qualifikationen erworbener Startplatz bei der Bayerischen
Jugendeinzelmeisterschaft.
Die Meldungen erfolgen für Jungen und
Mädchen getrennt, soweit bei der BSJ getrennte Meisterschaften
durchgeführt werden.
§ 13 Niederbayernpokal (Dähnepokal)
(1)
Spielberechtigung:
Jeder bei einem
niederbayerischen Schachverein gemeldete Spieler ist berechtigt,
an dem Turnier teilzunehmen.
(2) Meldung der
Teilnehmer:
Der
Bezirksspielleiter nimmt die Meldung der Teilnehmer bis zum
Beginn der Jahreshauptversammlung entgegen. Die Meldung muss
enthalten:
a)
Vereinsname
b)
Familien- und Vorname des Spielers
c)
Wohnort und Anschrift
d)
wenn vorhanden, Telefon (privat), Fax (privat) und E-Mail
(privat)
(3)
Austragungsmodus:
Das Turnier wird
im K.o.-System durchgeführt.
(4) Spielzeit:
Gespielt wird
jeweils eine Partie ohne Unterbrechung. Die Bedenkzeit beträgt
je Spieler zwei Stunden für die ersten 40 Züge und eine weitere
Stunde für den Rest der Partie. Die Gesamtspielzeit beträgt
höchstens sechs Stunden.
(5) Remispartie:
Endet eine Partie
remis, wird die Entscheidung über das Erreichen der nächsten
Runde durch drei Blitzschachpartien herbeigeführt. Dabei ist die
Farbe der Steine, ausgehend von der eigentlichen Partie, ständig
zu wechseln. Die Bedenkzeit beträgt je Spieler fünf Minuten.
Ist das Ergebnis nach drei Blitzschachpartien ebenfalls remis,
entscheidet die nächste gewonnene Blitzschachpartie.
(6) Auslosung,
Terminfestlegung, Ergebnismeldung:
Der
Bezirksspielleiter nimmt die Auslosung bei der
Jahreshauptversammlung des BV vor. Er gibt den Teilnehmern das
Ergebnis der Auslosung und den Spieltermin der 1. Runde
mindestens drei Wochen vor Beginn der 1. Runde bekannt. Die
Festlegung der übrigen Spieltermine erfolgt mit der Auslosung
der nächsten Runden. Die Auslosungsnummern gelten für das
gesamte Turnier und bestimmen die weiteren Paarungen. Bei einer
unpassenden Zahl wird eine Vorrunde gespielt. Nach Durchführung
der Vorrunde werden die Paarungen neu ausgelost.
In der 1. Runde spielen Nr. 1 gegen Nr. 2,
Nr. 3 gegen Nr. 4 usw.; dabei erhalten die Spieler mit einer
ungeraden Auslosungsnummer die weißen Steine. In der 2. Runde
trifft der Sieger der Begegnung Nr. 1 gegen Nr. 2 auf den Sieger
der Begegnung Nr. 3 gegen Nr. 4 usw. Analog wird in der 3. Runde
verfahren. Nach dem Wettkampf hat der Sieger das
Wettkampfergebnis dem Bezirksspielleiter unverzüglich
mitzuteilen. Die für die Runden festgelegten Spieltermine sind
einzuhalten. Tritt ein Spieler nicht termingerecht zum Wettkampf
an, scheidet er aus dem Turnier aus.
(7) Heimrecht und
Terminvorschläge:
Der Führer der
schwarzen Steine hat Heimrecht. Er hat seinem Gegner
unverzüglich nach Erhalt der Turnierliste oder nach Bekanntgabe
des nächsten Gegners drei Spieltermine vorzuschlagen, die am
Wochenende liegen sollen. Der Gegner muss einen der drei
Terminvorschläge annehmen.
(8) Farbwechsel
und Heimrechtswechsel:
Die Farbe der
Steine und das Heimrecht wechseln nach Möglichkeit nach jeder
Runde. Setzen sich für die folgende Runde zwei Spieler durch,
die die gleiche Farbe der Steine hatten, erhält der Spieler mit
der niedrigeren Auslosungsnummer die weißen Steine, der mit der
höheren das Heimrecht.
(9)
Fahrtkostenerstattung:
Der Spieler mit
Heimrecht hat seinem Gegner die Hälfte der Fahrtkosten zu
erstatten. Als Bemessungsgrundlage dienen die Kosten einer
Rückfahrkarte 2. Klasse der DB oder die Vorgaben der
Ausschreibung.
(10) Titelgewinn:
Der Gewinner des
Niederbayernpokals erhält den Titel "Niederbayerischer
Pokalmeister" des betreffenden Jahres. Er ist berechtigt, im
laufenden Jahr auf bayerischer Ebene zu spielen.
§ 14
Blitzschach-Einzelmeisterschaft
(1) Die
Blitzschach-Einzelmeisterschaft wird jährlich im Oktober mit
unbegrenzter Teilnehmerzahl eintägig durchgeführt. Gespielt
wird bei bis 16 Teilnehmern im Vollrundensystem. Bei mehr als 16
Teilnehmern wird mit angemessener Rundenzahl im Schweizer-System
gespielt; über die Bildung von Vor- und Finalgruppen entscheidet
der Turnierleiter.
(2) Es gelten die
FIDE-Blitzschachregeln. Die Bedenkzeit beträgt je Spieler fünf
Minuten.
(3) Die drei
Erstplatzierten der Finalgruppe A sind berechtigt, im folgenden
Jahr auf bayerischer Ebene zu spielen.
(4) Hängt von
der Platzierung die Qualifikation für eine höhere Spielklasse
oder die Teilnahme an einer Finalrunde ab, werden bei
Punktgleichheit drei Blitzschachpartien gespielt. Bei
unentschiedenem Ausgang entscheidet das Los.
(5) Wird keine
Blitzschach-Einzelmeisterschaft der Damen ausgetragen, spielen
die gemeldeten Damen im Turnier der Herren mit.
(6) Weitere
Bestimmungen sind der Ausschreibung zu entnehmen.
§ 15
Schnellschach-Einzelmeisterschaft
(1) Die Schnellschach-Einzelmeisterschaft
wird jährlich je nach Teilnehmerzahl im Rundensystem oder im
Schweizer-System als Qualifikationsturnier zur Bayerischen
Meisterschaft durchgeführt.
(2) Das Turnier
wird an einem Tag durchgeführt.
(3) Gespielt
werden sieben Runden nach den FIDE-Schnellschachregeln; die
Bedenkzeit beträgt für jeden Spieler je 30 Minuten.
(4) Wird vor
Beginn des Turniers Mitschreibepflicht vereinbart, schreiben
beide Spieler Zug um Zug mit. Sobald auf einer Uhr weniger als
fünf Minuten Restbedenkzeit angezeigt wird, endet die
Mitschreibepflicht für beide Spieler.
(5) Der
Erstplatzierte erhält den Titel "Niederbayerischer
Schnellschachmeister" des betreffenden Jahres.
(6) Die drei
erstplatzierten Spieler erwerben die Spielberechtigung zur
Teilnahme an der Bayerischen Schnellschach-Einzelmeisterschaft.
(7) Ersatzbenennungen durch den
Bezirksspielleiter sind möglich. Auswahlkriterium ist die im
Turnier erzielte Platzierung.
3.1
Niederbayerische Mannschaftsmeisterschaften
§ 16 Klassen
und Ligen
(1) Die
Mannschaftsmeisterschaften werden in Ligen und Klassen
durchgeführt. Die Einteilung der Ligen und Klassen nimmt der
Bezirksspielleiter nach regionalen Gesichtspunkten von Jahr zu
Jahr vor.
(2) Die
Niederbayernliga umfasst zehn Mannschaften.
(3) Die
Bezirksligen Ost und West umfassen zehn Mannschaften.
(4) Die
Einteilung der Kreisligen Ost und West erfolgt, sobald alle
Meldungen eingegangen sind, nach geografischen Gesichtspunkten
und anfallenden Fahrtstrecken; dabei werden Wünsche der
meldenden Vereine nach Möglichkeit berücksichtigt. Vereine, die
Sechsermannschaften stellen, werden hier eingereiht.
(5) Die Einteilung der Kreisklassen Ost
und West erfolgt, wenn mindestens vier Mannschaften als
Teilnehmer gemeldet sind. Vereine, die Vierermannschaften
stellen, werden hier eingereiht.
§ 17
Spielmodus
(1) Die
Bedenkzeit beträgt in allen Klassen und Ligen je Spieler zwei
Stunden für die ersten 40 Züge und eine weitere Stunde für den
Rest der Partie. Die Gesamtspielzeit beträgt höchstens sechs
Stunden. Notationspflicht besteht auch in der
Verlängerungsphase. Sie entfällt, sobald ein Spieler weniger
als fünf Minuten Restbedenkzeit hat.
(2) Bei Spielen
in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Straubing gelten folgende
Regeln:
a)
Spieltag ist Samstag, 10.00 Uhr. Spielort ist die JVA Straubing.
b)
Die Gesamtspielzeit beträgt höchstens fünf Stunden; § 8 Abs.
2 gilt entsprechend.
c)
Der Personenkreis der Spieler unterliegt Einschränkungen.
d)
Erforderliche weitere Bestimmungen werden zu Beginn der
Spielsaison mit der JVA abgesprochen und den betroffenen Vereinen
mitgeteilt.
§ 18 Wertung
und Stichkämpfe
(1) Die
Wettkämpfe werden einrundig durchgeführt.
(2) Der
Bezirksspielleiter regelt die Wertung und die Durchführung
erforderlicher Stichkämpfe.
(3) Die
Stichkämpfe werden nach Beendigung der Wettkämpfe der
bayerischen Ligen ausgetragen; die Spieltermine werden den
betroffenen Vereinen fristgerecht mitgeteilt.
(4) Gewertet wird nach Mannschaftspunkten,
wobei ein Mannschaftssieg 2 Punkte, ein Mannschaftsremis 1 Punkt
und eine Mannschaftsniederlage 0 Punkte zählt. Für einen
Mannschaftssieg sind mehr als 50 % der möglichen Brettpunkte
erforderlich (Achtermannschaft 4,5, Sechsermannschaft 3,5,
Vierermannschaft 2,5 Brettpunkte).
(5) Sind mehrere
Mannschaften nach Mannschaftspunkten punktgleich, entscheidet
über den Tabellenplatz die Zahl der erreichten Brettpunkte.
(6) Hängt von
der Platzierung mannschaftspunktgleicher Mannschaften der Auf-
oder Abstieg ab, wird, wie folgt, verfahren:
a)
Mannschaftspunktgleiche Mannschaften werden in einer eigenen
Tabelle zusammengestellt. Nur die Resultate untereinander werden
berücksichtigt. Bei gleicher Anzahl von Mannschaftspunkten
zählen die untereinander erzielten Brettpunkte. Ist auch die
Anzahl der Brettpunkte gleich, sind ein oder mehrere Stichkämpfe
auszutragen. Die Stichkämpfe sind so anzusetzen, dass jede der
punktgleichen Mannschaften möglichst wenige Stichkämpfe zu
bestreiten hat. Beim Stichkampf wechselt das Heimrecht gegenüber
dem Wettkampf in der Mannschaftsmeisterschaft.
b)
Die nach Buchst. a) erstellte Tabelle dient zur Feststellung des
Aufstiegs und Abstiegs oder zur Festlegung der
Stichkampfpaarungen.
c)
Bei Aufstiegsentscheidungen steigen gemäß der nach Buchst. a)
erstellten Tabelle oder nach Beendigung der Stichkämpfe
zunächst der Erste, dann der Zweite usw. entsprechend der Anzahl
der zu vergebenden Aufstiegsplätze auf. Bei
Abstiegsentscheidungen steigen gemäß der nach Buchst. a)
erstellten Tabelle oder nach Beendigung der Stichkämpfe
zunächst der Letzte, dann der Vorletzte usw. entsprechend der
Anzahl der vorgesehenen Abstiegsplätze ab.
§ 19 Aufstieg
(1)
Niederbayernliga:
Der
Erstplatzierte steigt in die Regionalliga Süd-Ost auf. Spielt in
der Regionalliga Süd-Ost bereits eine Mannschaft des
erstplazierten Vereins, wird dem Erstplatzierten der Aufstieg
verwehrt, und es steigt die zweitplatzierte Mannschaft auf.
(2) Bezirksliga
Ost und West:
Der
Erstplatzierte jeder Liga steigt in die Niederbayernliga auf.
Verzichtet eine Mannschaft auf den Aufstieg, erhält die
nächstplatzierte Mannschaft das Aufstiegsrecht.
(3) Kreisliga Ost
und West:
Der
Erstplatzierte jeder Kreisliga steigt in die für ihn zutreffende
Bezirksliga Ost oder West auf. Sofern die entsprechende
Bezirksliga in der nächsten Saison weniger als 10 Mannschaften
umfassen sollte, erhält der Zweitplatzierte ein weiteres
Aufstiegsrecht. Verzichtet eine Mannschaft auf den Aufstieg,
erhält die nächstplatzierte Mannschaft das Aufstiegsrecht.
Sollte aus dem möglichen Aufstiegsrecht von bis zu zwei
Mannschaften der entsprechenden Kreisligen es immer noch nicht zu
der Zahl 10 in der entsprechenden Bezirksliga kommen, wird ein
Stichkampf zwischen dem Tabellenletzten der entsprechenden
Bezirksliga und der drittplatzierten bzw. nächstmöglichen
Mannschaft der entsprechenden Kreisliga zeitnah nach Abschluss
der Saison angesetzt (i.d.R. der allgemeine Stichkampftermin für
alle Klassen). Dieser findet auf neutralem Platz statt und wird
vom Bezirksspielleiter vorgegeben. Die Farbverteilung wird vom
Bezirksspielleiter ausgelost. Die Spielberechtigung für diesen
Stichkampf ergibt sich aus § 28 TO.So llte nach Ende des
jeweiligen Meldeschlusses für die kommende Mannschaftssaison die
Zahl 10 in den Bezirksligen trotzdem nicht erreicht werden,
entscheidet der Bezirksspielleiter
(4) Kreisklasse
Ost und West:
Eine Ummeldung
zur Kreisliga Ost oder West ist möglich, wenn statt einer
Vierermannschaft eine Sechsermannschaft gemeldet werden kann.
Weitere erforderliche Regelungen trifft der Bezirksspielleiter
oder die engere Vorstandschaft.
§ 20 Abstieg
(1)
Niederbayernliga:
Der Tabellenletzte und der
Tabellenvorletzte steigen in die jeweils für sie zutreffende
Bezirksliga Ost oder West ab. Es steigen so viele Mannschaften
ab, dass in der Niederbayernliga nicht mehr als zehn Mannschaften
verbleiben. Der Bezirksspielleiter regelt das im Einvernehmen mit
dem 1. Vorsitzenden.
(2) Bezirksliga
Ost und West:
Der
Tabellenletzte steigt in die jeweils für ihn zutreffende
Kreisliga Ost oder West ab. Ausnahme siehe § 19 Abs. 3 Sätze 3
bis 8. Eine spielberechtigte Mannschaft, die nicht am
Spielbetrieb teilnimmt, steigt in die nächsttiefere Spielklasse
ab.
§ 21
Auslosung, Terminfestlegung
(1) Der
Rundenplan ergibt sich grundsätzlich durch die Auslosung; die
ausgelosten Paarungen werden den betroffenen Vereinen mitgeteilt.
Die Auslosung gilt für zwei Jahre mit vertauschtem Heimrecht.
(2) Der
Terminplan wird vor Beginn der Wettkämpfe den betroffenen
Vereinen mitgeteilt. Die Termine sind einzuhalten.
(3) Die
Wettkämpfe finden am Sonntag um 10.00 Uhr statt. In
beiderseitigem Einverständnis der Mannschaften kann auch am
Samstag oder zu einem anderen Zeitpunkt am Sonntag gespielt
werden; das gilt auch für gesamte Ligen und Klassen. Für die
JVA Straubing gelten die Sonderbestimmungen des § 17 Abs. 2.
(4) Die Verlegung
von Spielterminen bedarf der vorherigen Zustimmung des
Bezirksspielleiters. Einen Anspruch auf Verlegung hat ein Verein
nur, wenn er Spitzenspieler für Schachturniere, die über die
Bezirksverbandsebene hinausgehen, abstellt sowie bei nicht
vorhersehbaren, unzumutbaren Straßenverhältnissen. Von der
Verlegung ist der Bezirksspielleiter durch den Mannschaftsführer
der gastgebenden Mannschaft spätestens am selben Abend ab 18.00
Uhr bei der Meldung des Wettkampfergebnisses zu verständigen.
(5) Die letzte
Runde der Wettkämpfe muss in allen Ligen und Klassen von allen
Mannschaften am gleichen Tag und zur gleichen Stunde gespielt
werden.
§ 22
Mannschaftsmeldungen
(1)
Vorberechtigte Mannschaften haben ihre Teilnahme bis zu dem vom
Bezirksspielleiter in der Ausschreibung festgesetzten Termin zu
melden. Dies gilt für alle Ligen und Klassen.
(2) Die
gemeldete Mannschaftsaufstellung ist für die Dauer des Turniers
verbindlich. Die Aufstellungsreihenfolge ist während des
Turniers einzuhalten. Bei Ausfall von Spielern rücken die
Ersatzspieler nach. Brett-Tausch ist nicht möglich.
(3) Die
Reihenfolge der Ersatzspieler ist bindend. Bei Verstößen werden
die Partien eingesetzter, nicht spielberechtigter Spieler
genullt.
(4) Spieler
können in der Niederbayernliga und in der Bezirksliga nicht
nachgemeldet werden. In der Kreisliga und Kreisklasse sind
Nachmeldungen von Spielern in begründeten Ausnahmefällen bis
zum 30.11. des Jahres zulässig. Der nachgemeldete Spieler
erhält die nächste, fortlaufende Meldenummer.
(5) Die Erteilung
der Spielberechtigung ist abzuwarten. Wurde die Spielberechtigung
auf Grund falscher Angaben erteilt, werden die Partien des
eingesetzten Spielers genullt. Die Verantwortung für die
Richtigkeit der Angaben liegt beim meldenden Verein.
(6) Das
Offenlassen von Brettern von Platz 1 bis 8 ist zulässig, jedoch
ist § 30 Abs. 3a (Geldbuße) zu beachten. Eine bestimmte
Reihenfolge muß nicht eingehalten werden. Ein spielberechtigter
Spieler muß auch bei freigelassenen Brettern namentlich
aufgeführt werden (ein Freilassen ohne Namen ist nicht
möglich!). Fünf Minuten vor Beginn des Mannschaftskampfes haben
die Mannschaftsführer die vollständigen
Mannschaftsaufstellungen auszutauschen.
(7) Zu Beginn des
Wettkampfs wird die Uhr des Spielers mit den weißen Steinen
angestellt. Weiß braucht jedoch keinen Zug am Brett
auszuführen, solange sein Gegner nicht anwesend oder nominiert
ist. Der Zug des anwesenden Spielers mit den weißen Steinen wird
in einem verschlossenen Briefumschlag beim Schiedsrichter oder
Mannschaftsführer hinterlegt. Nach der Zugabgabe wird die Uhr
des Spielers mit den schwarzen Steinen in Gang gesetzt.
(8) Die für eine
höhere Spielklasse gemeldeten Stammspieler dürfen nicht in
einer niedrigeren Mannschaft eingesetzt werden (z.B. Stammspieler
Mannschaft 1 nicht in Mannschaft 2) . Stammspieler und
Ersatzspieler einer niedrigeren Mannschaft können in einer
höheren Spielklasse gemeldet werden. Auf der Ebene des
Bezirksverbandes Niederbayern verlieren sowohl Stammspieler als
auch Ersatzspieler einer niedrigeren Mannschaft ihre
Spielberechtigung für diese, wenn sie mehr als zweimal in der
höheren Mannschaft - egal welcher Spielklasse - eingesetzt
wurden (z.B. Stammspieler Mannschaft 2 wird dreimal in Mannschaft
1 eingesetzt und ist dann nicht mehr für mannschaft 2, sondern
nur noch für Mannschaft 1 spielberechtigt).
(9) Der
Bezirksspielleiter kann die Mannschaftsaufstellung ganz oder
teilweise zurückweisen, wenn, ohne dass dies begründet ist,
Spieler an nachrangigen Brettern gemeldet werden, die um mehr als
300 DWZ-Punkte besser sind, als an vorrangigen Brettern gemeldete
Spieler. Dies gilt für alle Ligen und Klassen.
§ 23
Mannschaftsnominierung
(1) Die
teilnehmenden Vereine haben die Mannschaften (Spieler und
Mannschaftsführer) in der Ausschreibung des Bezirksspielleiters
bestimmten Form und Frist zu benennen.
Ausgenommen davon
sind die Jugendbretter (siehe Absatz 2), die auch zu einem
späteren Zeitpunkt benannt werden dürfen.
Es dürfen jedoch
nur solche Jugendspieler gemeldet werden, denen vom Spielleiter
(auch Mivisreferenten) eine vorläufige Spielgenehmigung erteilt
wurde und die in der laufenden Saison noch für keinen anderen
Verein als dem meldenden Verein im Einsatz waren.
(2) Für jede
Mannschaft sind in der Niederbayernliga oder Bezirksliga acht
Stammspieler, in der Kreisliga sechs Stammspieler und in der
Kreisklasse vier Stammspieler zu benennen; Ersatzspieler werden
auf den folgenden Plätzen benannt. In der Niederbayernliga
dürfen höchstens 20, in der Bezirksliga höchstens 25 Spieler
benannt werden.
In jeder Liga
dürfen für jede Mannschaft drei weitere Ersatzspieler gemeldet
werden, die im gesamten Spieljahr der Altersklasse U 18 (oder
jünger) angehören.
(3) Spieler
ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die seit mindestens fünf
Jahre ununterbrochen für einen deutschen Verein spielberechtigt
eingesetzt worden sind, sind deutschen Spielern gleichgestellt.
§ 24
Wettkampfergebnis, Wettkampfbericht
(1) Der
gastgebende Verein hat dem Bezirksspielleiter das
Wettkampfergebnis am Spieltag oder jeweils am Sonntag ab 18.00
Uhr bis 19.00 Uhr unverzüglich telefonisch mitzuteilen oder zu
faxen.
(2) Der
schriftliche Wettkampfbericht ist vom gastgebenden Verein
vorzubereiten, von beiden Mannschaftsführern nach Wettkampfende
zu unterzeichnen und noch am selben Tag an den Bezirksspielleiter
abzusenden. Der Wettkampfbericht muss das Wettkampfergebnis, die
Brettreihenfolge und Namen der Spieler, die Nummern der Spieler
in der Meldeliste sowie besondere Vorkommnisse enthalten. Der
Wettkampfbericht muss bis spätestens am folgenden Mittwoch beim
Bezirksspielleiter eingetroffen sein (Postkarte oder Fax).
§ 25
Pflichten des gastgebenden Vereins
Der gastgebende
Verein ist für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Wettkampfs
verantwortlich. Insbesondere hat er für ein geeignetes
Spiellokal zu sorgen. Er ist verpflichtet, vollzähliges und
einwandfreies Spielmaterial zu stellen.
§ 26
Mannschaftsführer
(1) Jede
Mannschaft muss einen Mannschaftsführer benennen.
(2) Der
Mannschaftsführer vertritt die Interessen seiner Mannschaft im
Wettkampf. Er soll die Turnierordnung des BV und die
FIDE-Schachregeln in der jeweils aktuellen Fassung mit sich
führen.
(3) Für
strittige Entscheidungen der Mannschaftsführer oder des vom
gastgebenden Verein benannten Schiedsrichters gilt § 6 Abs. 2
Satz 1.
§ 27
Mannschaftsaufstellungen
(1) Der
Verein, der in der Paarungstabelle zuerst genannt wird, ist im
Jahr der Neuauslosung der gastgebende Verein. Seine Mannschaft
hat an den Brettern mit gerader Zahl die weißen Steine. Im
nächsten Jahr wechselt das Gastgeberrecht.
(2) Im Jahr der
Auslosung werden die absteigenden Mannschaften durch die
Aufsteiger ersetzt. Deren Auslosungsnummern werden durch Los
bestimmt.
(3) Die
Mannschaftsaufstellungen müssen von den teilnehmenden Vereinen
je Liga und Klasse getrennt bis zum 15.09. einer jeden Saison
vorgenommen werden.Die Regelung gilt ausschließlich für
Niederbayern. In der Aufstellung dürfen auch Spieler
berücksichtigt werden, die nach dem 10.07 (MIVIS-Termin) und bis
zum 15.09. (Mannschaftsaufstellungstermin) beim entsprechenden
Verein und BV gemeldet sind und in dieser Zeit keinen
Vereinswechsel vorgenommen haben. Die Mannschaftsaufstellungen
werden vor Beginn der Turniere allen teilnehmenden Vereinen
bekannt gegeben.
(4) Liegt bei
Wettkampfbeginn für eine Mannschaft keine Mannschaftsaufstellung
vor, sind die Uhren der Spieler dieser Mannschaft anzustellen.
Fehlen beide Mannschaftsaufstellungen, sind die Uhren der Spieler
mit den weißen Steinen anzustellen.
§ 28
Spielereinsatz
(1) Die in der
Mannschaftsaufstellung gemäß § 22 Abs. 2 und 3 gemeldete
Reihenfolge der benannten Spieler ist bindend.
(2) Je Wettkampf
dürfen höchstens zwei Spieler, auf die § 23 Abs. 3 nicht
zutrifft, eingesetzt werden.
(3) Bei
Stichkämpfen sind alle Spieler spielberechtigt, die am letzten
Spieltag der Meisterschaftsrunde noch einsatzberechtigt waren.
(4) Spieler
dürfen in einer Runde nur einmal eingesetzt werden. Zu einer
Runde gehören alle Wettkämpfe, die nach dem Terminplan am
selben Tag stattfinden sollen. Die Verlegung eines Wettkampfs
ändert nichts an der Zugehörigkeit zur ursprünglichen Runde.
§ 29
Unzulässiger Spielereinsatz
(1) Wird an einem
Brett ein Spieler mit zu hoher Meldenummer eingesetzt, wird
dessen Partie genullt. Kann an Stelle dieses Spielers kein an
diesem Brett spielberechtigter Spieler benannt werden, werden an
den nachfolgenden Brettern die Partien aller Spieler genullt, die
an diesen Brettern nicht spielberechtigt eingesetzt worden sind.
(2) Der Einsatz
eines Spielers ohne Spielberechtigung hat den Verlust des
Wettkampfs mit Ab-erkennung aller Brettpunkte zur Folge;
überdies wird eine Geldbuße verhängt (§ 30 Abs. 7).
(3) Die Nullung
der Partie eines unzulässig eingesetzten Spielers erfolgt so,
dass die zeitliche Reihenfolge des Einsatzes entscheidet. Es wird
stets das erste Spiel gewertet, das folgende unzulässige Spiel
genullt. Die Spielklasse bleibt unberücksichtigt.
§ 30
Geldbuße, Ordnungsgeld, sonstige Maßnahmen
(1) Tritt eine
Mannschaft zu einem Wettkampf nicht an, werden der gegnerischen
Mannschaft die Mannschaftspunkte mit 2:0 und die Brettpunkte bei
einer Achtermannschaft mit 8:0, bei einer Sechsermannschaft mit
6:0 und bei einer Vierermannschaft mit 4:0 gutgeschrieben.
(2) Als
unentschuldigtes Nichtantreten ist anzusehen, wenn eine
Mannschaft nicht bis zum vorletzten Freitag vor dem festgesetzten
Spieltermin abgesagt und mit gleicher Post den Bezirksspielleiter
verständigt hat.
(3) Eine
Achtermannschaft muss mit mindestens vier, eine Sechsermannschaft
mit mindestens drei, eine Vierermannschaft mit mindestens zwei
Spielern antreten. Bei Nichtantreten einer Mannschaft verhängt
der Bezirksspielleiter im Einvernehmen mit dem 1. Vorsitzenden
ein Ordnungsgeld. Das Ordnungsgeld beträgt in der
Niederbayernliga bis zu 150 , in der Bezirksliga bis zu 100
, in der Kreisliga bis zu 100 und in der Kreisklasse
bis zu 50 .
Der Wettkampf
wird für die nichtantretende Mannschaft als verloren gewertet,
außerdem werden
2 Punkte aus dem
bisher erworbenen Punktekonto abgezogen.
(3a) Bei dem
nicht besetzten letzten Brett fällt keine Geldbuße an. Bleiben
andere Bretter offen, so hat der Verein in der Niederbayernliga
bei den Brettern 1 bis 4 Euro 30,-- , bei den Brettern 5 bis 7
Euro 20,-- und in der Bezirksliga bei den Brettern 1 bis 4 Euro
20,--, bei den Brettern 5 bis 7 Euro 10,-- und in der
Kreisliga oder Kreisklasse bei den Brettern 1 bis 3 Euro 5,-- zu
bezahlen. Fallen mehr als 50 Prozent der Mannschaftsspieler aus,
so gilt § 30 Abs. 3.
(4) Tritt eine
Mannschaft nach Turnierbeginn vom Turnier zurück, verhängt der
Bezirksspielleiter im Einvernehmen mit dem 1. Vorsitzenden ein
Ordnungsgeld. Das Ordnungsgeld beträgt in der Niederbayernliga
bis zu 300 , in der Bezirksliga bis zu 200 , in der
Kreisliga bis zu 200 und in der Kreisklasse bis zu 100
. Die zurückgetretene Mannschaft gilt als Absteiger.
(5) Zur
Erzwingung der Bezahlung eines verhängten Ordnungsgelds kann die
engere Vorstandschaft Sperren anordnen, insbesondere den
Ausschluss von Mannschaftskämpfen oder Einzelturnieren auf
Bezirksverbandsebene. Die Anordnung ist dem betroffenen Verein
schriftlich bekannt zu geben.
(6) Der
Bezirksspielleiter kann im Einvernehmen mit dem 1. Vorsitzenden
Verstöße gegen die Turnierordnung und die Spielregeln mit
Punktverlust, Neuansetzung einer Partie oder eines Wettkampfs
ahnden.
(7) Verstöße
gegen die Meldevorschriften und sonstige Vorschriften der
Turnierordnung werden, unbeschadet eines Ordnungsgelds, mit einer
Geldbuße von 10.- belegt.
(8) Für
Rechtsmittel gegen Entscheidungen nach § 30 ist § 7 maßgebend.
§ 31
Fahrtkostenzuschuss
(1) Der
Fahrtkostenzuschuss wird nach Beendigung der Runden ausbezahlt.
(2) Die
Auszahlung erfolgt auf schriftlichen Antrag durch den Kassenwart
gemäß den Bestimmungen der Finanzordnung des BV.
3.2
Sonstige Mannschaftsmeisterschaften
§ 32 Pokal-Mannschaftsmeisterschaft
(1)
Teilnahmeberechtigt sind Vierermannschaften aller im BSB
gemeldeten Vereine des BV. Teilnahmemeldungen sollen unter
Verwendung des Vordrucks des BV an den Bezirksspielleiter in
zwölffacher Ausfertigung gesandt werden.
(2) Das Turnier
wird im K.o.-System durchgeführt. Jeder Verein kann mehrere
Mannschaften stellen. Bei unpassender Teilnehmerzahl wird eine
Vorrunde gespielt.
(3) Die erste
Runde wird nach Möglichkeit auf Landkreisebene (Landkreise
einschließlich kreisfreier Städte) ausgelost. Ab dem
Viertelfinale erfolgt die Auslosung auf Bezirksverbandsebene.
(4) Die
Mannschaft des gastgebenden Vereins hat an den Brettern 1 und 4
die schwarzen und an den Brettern 2 und 3 die weißen Steine.
(5) Die
Bedenkzeit beträgt je Spieler zwei Stunden für die ersten 40
Züge und eine weitere Stunde für den Rest der Partie. Die
Gesamtspielzeit beträgt höchstens sechs Stunden.
(6) Endet ein
Wettkampf unentschieden, gilt die Berliner-Wertung (Brett 1, 4
Punkte; Brett 2, 3 Punkte; Brett 3, 2 Punkte; Brett 4, 1 Punkt).
Gewinnt eine Mannschaft an den Brettern 1 und 4, die andere an
den Brettern 2 und 3, entscheidet der Gewinn an Brett 1 über das
Weiterkommen der Mannschaft. Enden alle Partien remis, müssen
alle Spieler je eine Blitzschachpartie mit einer Bedenkzeit von
fünf Minuten je Spieler spielen, bis eine Entscheidung gefallen
ist. Auch für den Blitzschachwettkampf findet die
Berliner-Wertung Anwendung.
(7) Der
gastgebende Verein hat das Wettkampfergebnis dem
Bezirksspielleiter unverzüglich schriftlich zu melden oder zu
faxen.
(8) Der
Wettkampfbericht ist vom gastgebenden Verein unter Angabe der
Einzelspielergebnisse unverzüglich, spätestens am folgenden
Mittwoch (Poststempel), an den Bezirksspielleiter abzusenden. Das
verspätete Absenden des Wettkampfberichts kann für die
Mannschaft des gastgebenden Vereins den Verlust des Wettkampfs
zur Folge haben.
§ 33 Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft
(1)
Teilnahmeberechtigt sind Mannschaften aller im BSB gemeldeten
Vereine des BV.
(2) Es gelten die
FIDE-Blitzschachregeln.
(3) Einzelheiten
regelt die jeweilige Ausschreibung.
§ 34 Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft
(1) Die
Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft wird jährlich je nach
Teilnehmerzahl im Rundensystem oder im Schweizer-System als
Qualifikationsturnier zur Bayerischen Meisterschaft
durchgeführt.
(2)
Teilnahmeberechtigt sind Vierermannschaften aller im BSB
gemeldeten Vereine des BV.
(3) Eine
Mannschaft besteht aus vier Stammspielern; zwei Ersatzspieler
können gemeldet werden. Die Mannschaftsmitglieder müssen
spielberechtigt sein (§ 3). Die Reihenfolge der Meldung ist für
das Turnier bindend. Die Ersatzspieler werden nachrückend
eingesetzt.
(4) Das Turnier
wird an einem Tag durchgeführt.
(5) Gespielt
werden sieben Runden nach den FIDE-Schnellschachregeln; die
Bedenkzeit beträgt für jeden Spieler je 30 Minuten.
(6) Wird vor
Beginn des Turniers Mitschreibepflicht vereinbart, schreiben
beide Spieler Zug um Zug mit. Sobald auf einer Uhr weniger als
fünf Minuten Restbedenkzeit angezeigt wird, endet die
Mitschreibepflicht für beide Spieler.
(7) Die
erstplatzierte Mannschaft erhält den Titel
Niederbayerischer Schnellschach-Mannschaftsmeister
des betreffenden Jahres. Sie erwirbt die Spielberechtigung zur
Teilnahme an der Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft auf
bayerischer Ebene.
(8) Ersatzbenennungen durch den
Bezirksspielleiter sind möglich. Auswahlkriterium ist die im
Turnier erzielte Platzierung.
§ 35 Jugend-Mannschaftswettbewerbe
(1) Bei
genügender Teilnehmerzahl werden jährlich eine
Jugend-Mannschaftsmeisterschaft und eine
Jugendpokal-Mannschaftsmeisterschaft durchgeführt.
(2) Der
Jugendleiter entscheidet über Art und Weise der Durchführung.
(3) Die Sieger
der Wettbewerbe sind berechtigt, an den entsprechenden
BSJ-Veranstaltungen teilzunehmen.
(4) Der BV führt
jährlich einen Schulschach-Mannschaftswettbewerb für
allgemeinbildende Schulen durch.
§ 36
Aktualisierung der EDV-Mitgliederlisten
Für die
Aktualisierung der EDV-Mitgliederlisten sind die Meldetermine des
BSB maßgebend. Meldetermine sind der 10.7 und 27.12. des Jahres.
Nur zu diesen Meldeterminen sind verbindliche An-, Ab- und
Ummeldungen sowie Löschungen möglich. Der Ndb. Referent für
Mitgliederverwaltung prüft Nachmeldungenund leitet sie an die
Zentrale Erfassungsdatei des BSB weiter.
§ 37
Löschung von Mitgliedern
(1) Nach Beendigung der
Vereinsmitgliedschaft eines Spielers hat der Verein den Spieler
spätestens zum nächsten Meldetermin (§ 36) abzumelden. Bis zur
Löschung in der EDV-Mitgliederliste besteht für den Verein
Beitragspflicht gegenüber dem BV und BSB.
(2) Ein Verein,
der aus dem BV als Mitglied austritt, hat den Austritt dem Ndb.
Referenten für Mitgliederverwaltung spätestens zum nächsten
Meldetermin (§ 36) mitzuteilen. Die Beitragspflicht des Vereins
gegenüber dem BV und BSB endet erst mit seiner Löschung in der
Datenbank des BSB.
Die Löschung ist
erst möglich, wenn ein Verein sämtliche Verbindlichkeiten
gegenüber dem BV Niederbayern, dem BSB und dem BLSV erfüllt
hat. Verantwortlich ist der jeweilige Vereinsvorstand (siehe
§ 6 der Satzung des BV Niederbayern).
§ 38
Euro-Umstellung
Die in der
Turnierordnung ausgewiesenen DM-Beträge werden ab 1. Januar 2002
im Verhältnis 2 : 1 auf Euro umgestellt.
§ 39
Information, Unkostenbeitrag
(1) Der BV
übermittelt die Turnierordnung an alle Mitgliedsvereine.
(2) Die
Mitgliedsvereine sollen Mannschaftsführer, Spielleiter und
Spieler über die Turnierordnung informieren.
(3) Für die
Anforderung weiterer Exemplare der Turnierordnung erhebt der BV
einen Unkostenbeitrag von je 5 .
§ 40
Inkrafttreten
Diese
Turnierordnung tritt mit Wirkung vom 21. April 2001 in Kraft.
Pocking, den 21.
April 2001
Diese
Turnierordnung wurde am 27. April 2003 durch die
Jahreshauptversammlung geändert.
Letzte Änderung
der Turnierordnung durch die Jahreshauptversammlung am
02.04.2005.
Gottlieb
Kutschera
Klaus Kreuzer
Werner Schubert
2. Vorsitzender
1. Vorsitzender
Bezirksspielleiter