Turnierordnung des Bezirksverbands Niederbayern

vom 21. April 2001

 

Letzte Änderung der Turnierordnung durch die Jahreshauptversammlung am 22.04.2006

 

 

Inhaltsübersicht

 

Abschnitt 1    Allgemeines

 

§ 1     Spielregeln

§ 2     Rauchverbot

§ 3     Spielberechtigung

§ 4     Spieljahr

§ 5     Spielbetrieb

§ 6     Bezirksspielleiter

§ 7     Protest, Beschwerde, Bundesrechtsausschuss

 

Abschnitt 2    Einzelwettbewerbe

 

§ 8     Allgemeine Regelungen

§ 9     Einzelmeisterschaft der Herren

§ 10   Einzelmeisterschaft der Damen

§ 11   Einzelmeisterschaften der Senioren

§ 12   Einzelmeisterschaften der Jugend

§ 13   Niederbayernpokal (Dähnepokal)

§ 14   Blitzschach-Einzelmeisterschaft

§ 15  Schnellschach-Einzelmeisterschaft

 

Abschnitt 3    Mannschaftswettbewerbe

 

3.1 Niederbayerische Mannschaftsmeisterschaften

 

§ 16   Klassen und Ligen

§ 17   Spielmodus

§ 18   Wertung und Stichkämpfe

§ 19   Aufstieg

§ 20   Abstieg

§ 21   Auslosung, Terminfestlegung

§ 22   Mannschaftsmeldungen

§ 23   Mannschaftsnominierung

§ 24   Wettkampfergebnis, Wettkampfbericht

§ 25   Pflichten des gastgebenden Vereins

§ 26   Mannschaftsführer

§ 27   Mannschaftsaufstellungen

§ 28   Spielereinsatz

§ 29   Unzulässiger Spielereinsatz

§ 30   Geldbuße, Ordnungsgeld, sonstige Maßnahmen

§ 31   Fahrtkostenzuschuss

 

3.2 Sonstige Mannschaftsmeisterschaften

 

§ 32   Pokal-Mannschaftsmeisterschaft

§ 33   Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft

§ 34   Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft

§ 35   Jugend-Mannschaftswettbewerbe

 

Abschnitt 4    Schlussvorschriften

 

§ 36  Aktualisierung der EDV-Mitgliederlisten

§ 37   Löschung von Mitgliedern

§ 38   Euro-Umstellung

§ 39   Information, Unkostenbeitrag

§ 40   Inkrafttreten

 

 

Abschnitt 1    Allgemeines

 

§ 1 Spielregeln

Für Turniere des Bezirksverbands Niederbayern im Bayerischen Schachbund e.V. (BV Niederbayern) gelten, soweit diese Turnierordnung nichts anderes bestimmt, nacheinander die Turnierordnung des Bayerischen Schachbunds e.V. (BSB) und des Deutschen Schachbunds (DSB) sowie die Regelwerke der FIDE (Weltschachbund).

 

§ 2 Rauchverbot

Bei allen Veranstaltungen des BV herrscht Rauchverbot in Tagungs- und Turnierräumen.

 

§ 2a Verbot von Handys/Telekommunikationsmittel

Im Turnierbereich haben Telekommunikationsmittel wie z.B. Handys ausgeschaltet zu sein. Zuwiderhandlungen haben einen sofortigen Partieverlust zur Folge. Ausnahmen sind vor der Partie festzulegen.

 

§ 3 Spielberechtigung

(1) Jedes Mitglied eines im BSB gemeldeten Schachvereins des BV oder einer im BSB gemeldeten Vereinsschachabteilung des BV bedarf zur Teilnahme an Meisterschaften, Turnieren oder Lehrgängen eines gültigen Eintrags in der aktuellen EDV-Mitgliederliste seines Vereins. Auf Bezirksverbandsebene genügt auch eine vom Bezirksspielleiter erteilte befristete, vorläufige Spielberechtigung (Abs. 4).

 

(2) Der Eintrag in der aktuellen EDV-Mitgliederliste oder die vorläufige Spielberechtigung gilt zusammen mit der Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises als Nachweis der Spielberechtigung. Statt des Originals der EDV-Mitgliederliste kann eine Kopie vorgelegt werden. Die Nachweise sind dem Turnierleiter, Lehrgangsleiter, Mannschaftsführer oder Beauftragten des gegnerischen Vereins auf Verlangen vorzulegen.

 

(3) Ein Spieler ist, abgesehen von Freundschaftskämpfen, nur für den Verein spielberechtigt, in dessen EDV-Mitgliederliste er eingetragen ist. Bei Vereinswechsel ist eine Freigabeerklärung des bisherigen Vereins notwendig. Sie kann nur verweigert werden, wenn noch Forderungen gegen den Spieler bestehen.

 

(4) Der Ndb. Referent für Mitgliederverwaltung kann auf Antrag für einen noch nicht in der EDV-Mitgliederliste eingetragenen Spieler eine befristete, vorläufige Spielberechtigung erteilen. Der Antrag muss enthalten:

a)      Familien- und Vorname des Spielers

b)      Geburtsort und Geburtsdatum

c)      Wohnort und Anschrift

d)      Vereinsname

e)      Freigabeerklärung des bisherigen Vereins

Vor Erteilung der vorläufigen Spielberechtigung darf der Spieler nicht eingesetzt werden.

 

§ 4 Spieljahr

Das Spieljahr beginnt grundsätzlich am 1. September und endet am 31. August des folgenden Jahres.

 

§ 5 Spielbetrieb

In jedem Spieljahr werden folgende Turniere durchgeführt:

  1. Einzelwettbewerbe

a)      Einzelmeisterschaft der Herren (§ 9)

b)      Einzelmeisterschaft der Damen (§ 10)

c)      Einzelmeisterschaften der Senioren (§ 11)

d)      Einzelmeisterschaften der Jugend (§ 12)

e)      Niederbayernpokal (Dähnepokal, § 13)

f)        Blitzschach-Einzelmeisterschaft (§ 14)

g)      Schnellschach-Einzelmeisterschaft (§ 15)

  1. Mannschaftswettbewerbe

a)      Niederbayerische Mannschaftsmeisterschaften (§§ 16 bis 31)

b)      Pokal-Mannschaftsmeisterschaft (§ 32)

c)      Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft (§ 33)

d)      Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft (§ 34)

e)      Jugend-Mannschaftswettbewerbe (§ 35)

 

(2) Über die Durchführung weiterer Turniere entscheidet der Vereinsauschuss.

 

(3) Turniere für Jugendliche, Schüler, Mädchen oder Damen führen der Jugendleiter oder der Referent für Damenschach durch. Die Niederbayerische Schachjugend kann sich für ihre Turniere eine eigene Turnierordnung geben.

 

§ 6 Bezirksspielleiter

Der Bezirksspielleiter ist für die Ausschreibung und die ordnungsgemäße Durchführung der Turniere verantwortlich. Er ist Turnierleiter bzw. Schiedsrichter im Sinne der Spielregeln der FIDE. Er kann sich von geeigneten Personen vertreten lassen.

 

(2) Der Bezirksspielleiter entscheidet in allen Streitfällen des Spielbetriebs. Geldbußen oder Ordnungsgelder verhängt der Bezirksspielleiter im Einvernehmen mit dem 1. Vorsitzenden; der Bezirksspielleiter verständigt hierüber den betroffenen Verein und gegebenenfalls auch den Mannschaftsführer.

 

§ 7 Protest, Beschwerde, Bundesrechtsausschuss

(1) Einen Protest, der einen Wettkampf in einem Mannschaftswettbewerb nach § 5 Nr. 2 Buchst. a), b) oder e) betrifft, kann der betroffene Verein oder das betroffene Vereinsmitglied innerhalb von zwei Wochen nach dem Wettkampf schriftlich beim Bezirksspielleiter einreichen. Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Der Protest soll im Wettkampfbericht vermerkt oder angekündigt sein.

Über einen Protest, der einen Wettkampf in einem Wettbewerb nach § 5 Nr. 1 oder Nr. 2 Buchst. c) oder d) betrifft, entscheidet das Schiedsgericht des betreffenden Turniers.

 

(2) Gegen Entscheidungen des Bezirksspielleiters kann der betroffene Verein oder das betroffene Vereinsmitglied schriftlich Beschwerde an den BV erheben. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag der Bekanntgabe der Entscheidung an den Betroffenen, einzureichen. Gleichzeitig ist dem Bezirksspielleiter eine Ausfertigung der Beschwerde zuzuleiten.

Zusammen mit der Beschwerdeeinlegung ist eine Beschwerdegebühr von 25 € an den BV zu zahlen. Eine Kopie des Einzahlungsbelegs ist der Beschwerde beizufügen. Bei Rücknahme der Beschwerde kann die Beschwerdegebühr ganz oder teilweise erstattet werden. Im Fall des ganzen oder teilweisen Obsiegens ist sie ganz oder teilweise zurückzuerstatten.

Beide Parteien werden gehört. Die engere Vorstandschaft entscheidet über die Beschwerde mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag. Betroffene Vorstandschaftsmitglieder werden gehört; von Beratung und Abstimmung sind sie ausgeschlossen.

 

(3) Gegen Entscheidungen des BV kann der betroffene Verein oder das betroffene Vereinsmitglied Beschwerde an das Präsidium des BSB erheben. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag der Bekanntgabe der Entscheidung an den Betroffenen, in sechsfacher, kopierfähiger Ausfertigung einzureichen. Gleichzeitig ist dem 1. Vorsitzenden und dem Bezirksspielleiter eine Ausfertigung der Beschwerde zuzuleiten.

Zusammen mit der Beschwerdeeinlegung ist eine Beschwerdegebühr von 50 € an den BSB zu zahlen. Der Einzahlungsbeleg ist der Beschwerde beizufügen. Bei Rücknahme der Beschwerde kann die Beschwerdegebühr ganz oder teilweise erstattet werden. Im Fall des ganzen oder teilweisen Obsiegens ist sie ganz oder teilweise zurückzuerstatten.

 

(4) Gegen spieltechnische Entscheidungen des BV oder seiner Organe kann der betroffene Verein oder das betroffene Vereinsmitglied Beschwerde an den Bundesrechtsausschuss des BSB erheben. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag der Bekanntgabe der Entscheidung an den Betroffenen, in dreifacher, kopierfähiger Ausfertigung beim Vorsitzenden des Bundesrechtsausschusses einzureichen. Abs. 3 Sätze 3 bis 7 gelten entsprechend.

 

(5) Für Angelegenheiten des BV ist der Bundesrechtsausschuss des BSB die letzte Entscheidungsinstanz. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar; seine Zuständigkeit, Besetzung und Maßnahmen sind in §§ 40 bis 42 der Satzung des BSB geregelt.

Als Beisitzer im Bundesrechtsausschuss benennt der BV aus seinen Mitgliedsvereinen einen Meisterspieler (mit mindestens 2040 DWZ) und einen zum Richteramt befähigten Spieler. Die Beisitzer dürfen weder der engeren Vorstandschaft noch dem Vereinsausschuss angehören.

 

 

 

 

 

 

Abschnitt 2    Einzelwettbewerbe

 

§ 8 Allgemeine Regelungen

(1) Die Einzelmeisterschaften der Herren (§ 9), Damen (§ 10) und Senioren (§ 11) werden jährlich nach den Osterfeiertagen bis einschließlich Samstag des folgenden Wochenendes durchgeführt.

 

(2) Die Bedenkzeit beträgt je Spieler zwei Stunden für die ersten 40 Züge und weitere 30 Minuten für den Rest der Partie. Die Gesamtspielzeit beträgt höchstens fünf Stunden. Die Uhren werden, sobald ein Spieler die Bedenkzeit von zwei Stunden verbraucht hat, bei jedem Spieler um 30 Minuten zurückgestellt. Bei Jugendturnieren kann der Jugendleiter die Bedenkzeit und Gesamtspielzeit abweichend regeln.

 

(3) Bei Punktgleichheit entscheidet im Vollrundenturnier über die Platzierung die Wertung nach Sonneborn-Berger, bei Wertungsgleichheit die Mehrheit der Gewinnpartien. Im Turnier nach Schweizer-System entscheidet die Buchholz-Wertung, bei erneutem Gleichstand die verfeinerte Buchholz-Wertung. Liegt dann immer noch ein Gleichstand vor, werden die betroffenen Spieler in der Tabelle im Gleichrang platziert und gegebenenfalls mit dem Meistertitel ausgezeichnet.

 

§ 9 Einzelmeisterschaft der Herren

(1) Jeder bei einem niederbayerischen Schachverein gemeldete Spieler ist berechtigt, an der Einzelmeisterschaft teilzunehmen.

 

(2) Das Turnier wird in neun Runden nach Schweizer-System in einer Spielklasse durchgeführt.

 

(3) Der Erstplatzierte erhält den Titel "Niederbayerischer Meister" des betreffenden Jahres. Der Meister und der Zweitplazierte sind im gleichen Jahr berechtigt, an der Bayerischen Allgemeinen Meisterschaft teilzunehmen. Ersatzleute nominiert der Bezirksspielleiter.

 

(4) Wird keine Einzelmeisterschaft der Damen ausgetragen, spielen die gemeldeten Damen im Turnier der Herren mit.

 

§ 10 Einzelmeisterschaft der Damen

(1) Jede bei einem niederbayerischen Schachverein gemeldete Spielerin ist berechtigt, an der Einzelmeisterschaft teilzunehmen.

 

(2) Die Einzelmeisterschaft wird durchgeführt, wenn mindestens vier Damen teilnehmen. Bei vier oder fünf Teilnehmerinnen wird doppelrundig im Rundensystem gespielt; ab sechs Teilnehmerinnen werden fünf Runden im Rundensystem gespielt.

 

(3) Die Erstplatzierte erhält den Titel "Niederbayerische Meisterin" des betreffenden Jahres und ist im gleichen Jahr berechtigt, an der Bayerischen Damenmeisterschaft teilzunehmen.

 

§ 11 Einzelmeisterschaften der Senioren

(1) Für die Einzelmeisterschaften der Senioren gelten die für die Einzelmeisterschaft der Herren maßgebenden Bestimmungen entsprechend.

 

(2) Einzelmeisterschaften der Senioren werden für Spieler ab 60 Jahren durchgeführt. Für die Altersklassen gilt als Stichtag der 31.12. des Vorjahrs.

 

(3) Bei einer Teilnehmerzahl von mindestens acht Teilnehmern werden sieben Runden im Rundensystem gespielt. Bei einer Teilnehmerzahl von mehr als acht Teilnehmern entscheidet der Bezirksspielleiter über den Spielmodus; es spielen entweder zwei Gruppen im Rundensystem mindestens sieben Runden, wobei die Altersklassen getrennt werden, oder es spielt eine Gruppe im Schweizer-System mindestens sieben Runden.

 

§ 12 Einzelmeisterschaften der Jugend

1) Altersklassen, Stichtag, Teilnahmeberechtigung:

Für die Einzelmeisterschaften gelten die Altersklasseneinteilungen und Stichtage der Bayerischen Schachjugend (BSJ). Stichtag ist der 31.12. des Vorjahrs. Es spielen:

a) in U 18 Spieler im Alter von 18 und 17 Jahren

b) in U 16 Spieler im Alter von 16 und 15 Jahren

c) in U 14 Spieler im Alter von 14 und 13 Jahren

d) in U 12 Spieler im Alter von 12 und 11 Jahren

e) in U 10 Spieler im Alter von 10 Jahren und jünger

Zur Teilnahme an der ndb. Jugendmeisterschaft ist jeder Jugendliche berechtigt, der bei einem im BV Niederbayern gemeldeten. Schachklub. bzw. Schachabteilung gemeldet ist.

Zugelassen werden auch Jugendliche, die eine vorläufige Spielgenehmigung des MIVIS-Referenten des BV Niederbayern erhalten haben.

Dem Jugendleiter ist es vorbehalten, besonders starke Spieler der Altersklassen U-10 und U-12 auch noch in einer höheren Altersklasse starten zu lassen.

Die Teilnahmeberechtigung schließt kein Anrecht auf Unterbringung durch den BV Niederbayern, bzw. Jugendleiter am Veranstaltungsort bei den ndb. Jugendmeisterschaften mit ein.

 

 

(2) Austragung, Modus, Bedenkzeit:

Austragungszeitpunkt:

Die U-18, U-16 und U-14 wird zeitlich getrennt von der U-12 und U-10 durchgeführt

Termin für U-18,U-16, U-14:

Anfang Januar in den Weihnachtsferien (4 Tage, mit 3 Übernachtungen)

Termin für die U-12, U-10:

Anfang November in den Herbstferien (2 Tage mit 1 Übernachtung)

In besonderen Fällen kann der Jugendleiter abweichende Termine festsetzen.

Modus:

In jeder Altersklasse werden 7 Runden gespielt, bei mehr als 8 Teilnehmern in einer Altersklasse im Schweizer System, ansonsten im Rundenturnier. Bei weniger als 7 Teilnehmern einer Altersklasse wird die Rundenzahl entsprechend verringert.

Die Wertung erfolgt im 3-Punkte-System, bei Punktgleichheit entscheidet im Schweizer System die Buchholtz-Wertung, bei Rundenturnieren die Sonneborn-Berger-Wertung.

Bedenkzeit:

U-18, U-16, U-14: Zwei Stunden für 40 Züge, sowie 30 Minuten für den Rest der Partie

U-12, U-10: Eine Stunde für 40 Züge, sowie 15 Minuten für den Rest der Partie.

 

(3) Entscheidungsgrundlagen:

Grundlage der Entscheidungen sind die Teilnehmerzahl und der vorgesehene Zeitrahmen. Gespielt wird im Rundensystem; bei hoher Teilnehmerzahl wird nach Schweizer-System gespielt. Die Zahl der Runden richtet sich nach der Teilnehmerzahl und dem vorgesehenen Zeitrahmen. Die Entscheidung liegt beim Turnierleiter oder Jugendleiter.

 

(4) Titel:

Der Sieger jeder Altersklasse erhält den Titel "Niederbayerischer Jugendmeister in der U**" des betreffenden Jahres.

Die Bestplazierte der Mädchen in jeder Altersklasse erhält den Titel "Niederbayerische Jugendmeisterin in der U**" des betreffenden Jahres.

 

 

(5) Meldung für die bayerischen Jugend-Einzelmeisterschaften

Der Jugendleiter meldet die Teilnehmer des BV Niederbayerns an den bayerischen Jugendeinzelmeisterschaften gemäß der Plazierungen der ndb. Jugendmeisterschaften und unter Berücksichtigung der Spielberechtigung durch die BSJ. Berücksichtigt wird auch eine schon vorab dem Jugendleiter geäußerte Absage des Qualifizierten, oder ein durch andere Qualifikationen erworbener Startplatz bei der Bayerischen Jugendeinzelmeisterschaft.

Die Meldungen erfolgen für Jungen und Mädchen getrennt, soweit bei der BSJ getrennte Meisterschaften durchgeführt werden.

 

§ 13 Niederbayernpokal (Dähnepokal)

(1) Spielberechtigung:

Jeder bei einem niederbayerischen Schachverein gemeldete Spieler ist berechtigt, an dem Turnier teilzunehmen.

 

(2) Meldung der Teilnehmer:

Der Bezirksspielleiter nimmt die Meldung der Teilnehmer bis zum Beginn der Jahreshauptversammlung entgegen. Die Meldung muss enthalten:

a)      Vereinsname

b)      Familien- und Vorname des Spielers

c)      Wohnort und Anschrift

d)      wenn vorhanden, Telefon (privat), Fax (privat) und E-Mail (privat)

 

(3) Austragungsmodus:

Das Turnier wird im K.o.-System durchgeführt.

 

 

(4) Spielzeit:

Gespielt wird jeweils eine Partie ohne Unterbrechung. Die Bedenkzeit beträgt je Spieler zwei Stunden für die ersten 40 Züge und eine weitere Stunde für den Rest der Partie. Die Gesamtspielzeit beträgt höchstens sechs Stunden.

 

(5) Remispartie:

Endet eine Partie remis, wird die Entscheidung über das Erreichen der nächsten Runde durch drei Blitzschachpartien herbeigeführt. Dabei ist die Farbe der Steine, ausgehend von der eigentlichen Partie, ständig zu wechseln. Die Bedenkzeit beträgt je Spieler fünf Minuten. Ist das Ergebnis nach drei Blitzschachpartien ebenfalls remis, entscheidet die nächste gewonnene Blitzschachpartie.

 

(6) Auslosung, Terminfestlegung, Ergebnismeldung:

Der Bezirksspielleiter nimmt die Auslosung bei der Jahreshauptversammlung des BV vor. Er gibt den Teilnehmern das Ergebnis der Auslosung und den Spieltermin der 1. Runde mindestens drei Wochen vor Beginn der 1. Runde bekannt. Die Festlegung der übrigen Spieltermine erfolgt mit der Auslosung der nächsten Runden. Die Auslosungsnummern gelten für das gesamte Turnier und bestimmen die weiteren Paarungen. Bei einer unpassenden Zahl wird eine Vorrunde gespielt. Nach Durchführung der Vorrunde werden die Paarungen neu ausgelost.

In der 1. Runde spielen Nr. 1 gegen Nr. 2, Nr. 3 gegen Nr. 4 usw.; dabei erhalten die Spieler mit einer ungeraden Auslosungsnummer die weißen Steine. In der 2. Runde trifft der Sieger der Begegnung Nr. 1 gegen Nr. 2 auf den Sieger der Begegnung Nr. 3 gegen Nr. 4 usw. Analog wird in der 3. Runde verfahren. Nach dem Wettkampf hat der Sieger das Wettkampfergebnis dem Bezirksspielleiter unverzüglich mitzuteilen. Die für die Runden festgelegten Spieltermine sind einzuhalten. Tritt ein Spieler nicht termingerecht zum Wettkampf an, scheidet er aus dem Turnier aus.

 

(7) Heimrecht und Terminvorschläge:

Der Führer der schwarzen Steine hat Heimrecht. Er hat seinem Gegner unverzüglich nach Erhalt der Turnierliste oder nach Bekanntgabe des nächsten Gegners drei Spieltermine vorzuschlagen, die am Wochenende liegen sollen. Der Gegner muss einen der drei Terminvorschläge annehmen.

 

(8) Farbwechsel und Heimrechtswechsel:

Die Farbe der Steine und das Heimrecht wechseln nach Möglichkeit nach jeder Runde. Setzen sich für die folgende Runde zwei Spieler durch, die die gleiche Farbe der Steine hatten, erhält der Spieler mit der niedrigeren Auslosungsnummer die weißen Steine, der mit der höheren das Heimrecht.

 

(9) Fahrtkostenerstattung:

Der Spieler mit Heimrecht hat seinem Gegner die Hälfte der Fahrtkosten zu erstatten. Als Bemessungsgrundlage dienen die Kosten einer Rückfahrkarte 2. Klasse der DB oder die Vorgaben der Ausschreibung.

 

(10) Titelgewinn:

Der Gewinner des Niederbayernpokals erhält den Titel "Niederbayerischer Pokalmeister" des betreffenden Jahres. Er ist berechtigt, im laufenden Jahr auf bayerischer Ebene zu spielen.

 

§ 14 Blitzschach-Einzelmeisterschaft

(1) Die Blitzschach-Einzelmeisterschaft wird jährlich im Oktober mit unbegrenzter Teilnehmerzahl eintägig durchgeführt. Gespielt wird bei bis 16 Teilnehmern im Vollrundensystem. Bei mehr als 16 Teilnehmern wird mit angemessener Rundenzahl im Schweizer-System gespielt; über die Bildung von Vor- und Finalgruppen entscheidet der Turnierleiter.

 

(2) Es gelten die FIDE-Blitzschachregeln. Die Bedenkzeit beträgt je Spieler fünf Minuten.

 

(3) Die drei Erstplatzierten der Finalgruppe A sind berechtigt, im folgenden Jahr auf bayerischer Ebene zu spielen.

 

(4) Hängt von der Platzierung die Qualifikation für eine höhere Spielklasse oder die Teilnahme an einer Finalrunde ab, werden bei Punktgleichheit drei Blitzschachpartien gespielt. Bei unentschiedenem Ausgang entscheidet das Los.

 

(5) Wird keine Blitzschach-Einzelmeisterschaft der Damen ausgetragen, spielen die gemeldeten Damen im Turnier der Herren mit.

 

(6) Weitere Bestimmungen sind der Ausschreibung zu entnehmen.

 

§ 15 Schnellschach-Einzelmeisterschaft

(1) Die Schnellschach-Einzelmeisterschaft wird jährlich je nach Teilnehmerzahl im Rundensystem oder im Schweizer-System als Qualifikationsturnier zur Bayerischen Meisterschaft durchgeführt.

 

(2) Das Turnier wird an einem Tag durchgeführt.

 

(3) Gespielt werden sieben Runden nach den FIDE-Schnellschachregeln; die Bedenkzeit beträgt für jeden Spieler je 30 Minuten.

 

(4) Wird vor Beginn des Turniers Mitschreibepflicht vereinbart, schreiben beide Spieler Zug um Zug mit. Sobald auf einer Uhr weniger als fünf Minuten Restbedenkzeit angezeigt wird, endet die Mitschreibepflicht für beide Spieler.

 

(5) Der Erstplatzierte erhält den Titel "Niederbayerischer Schnellschachmeister" des betreffenden Jahres.

 

(6) Die drei erstplatzierten Spieler erwerben die Spielberechtigung zur Teilnahme an der Bayerischen Schnellschach-Einzelmeisterschaft.

 

(7) Ersatzbenennungen durch den Bezirksspielleiter sind möglich. Auswahlkriterium ist die im Turnier erzielte Platzierung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abschnitt 3    Mannschaftswettbewerbe

 

3.1 Niederbayerische Mannschaftsmeisterschaften

 

§ 16 Klassen und Ligen

(1) Die Mannschaftsmeisterschaften werden in Ligen und Klassen durchgeführt. Die Einteilung der Ligen und Klassen nimmt der Bezirksspielleiter nach regionalen Gesichtspunkten von Jahr zu Jahr vor.

 

(2) Die Niederbayernliga umfasst zehn Mannschaften.

 

(3) Die Bezirksligen Ost und West umfassen zehn Mannschaften.

 

(4) Die Einteilung der Kreisligen Ost und West erfolgt, sobald alle Meldungen eingegangen sind, nach geografischen Gesichtspunkten und anfallenden Fahrtstrecken; dabei werden Wünsche der meldenden Vereine nach Möglichkeit berücksichtigt. Vereine, die Sechsermannschaften stellen, werden hier eingereiht.

 

(5) Die Einteilung der Kreisklassen Ost und West erfolgt, wenn mindestens vier Mannschaften als Teilnehmer gemeldet sind. Vereine, die Vierermannschaften stellen, werden hier eingereiht.

 

§ 17 Spielmodus

(1) Die Bedenkzeit beträgt in allen Klassen und Ligen je Spieler zwei Stunden für die ersten 40 Züge und eine weitere Stunde für den Rest der Partie. Die Gesamtspielzeit beträgt höchstens sechs Stunden. Notationspflicht besteht auch in der Verlängerungsphase. Sie entfällt, sobald ein Spieler weniger als fünf Minuten Restbedenkzeit hat.

 

(2) Bei Spielen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Straubing gelten folgende Regeln:

a)      Spieltag ist Samstag, 10.00 Uhr. Spielort ist die JVA Straubing.

b)      Die Gesamtspielzeit beträgt höchstens fünf Stunden; § 8 Abs. 2 gilt entsprechend.

c)      Der Personenkreis der Spieler unterliegt Einschränkungen.

d)      Erforderliche weitere Bestimmungen werden zu Beginn der Spielsaison mit der JVA abgesprochen und den betroffenen Vereinen mitgeteilt.

 

§ 18 Wertung und Stichkämpfe

(1) Die Wettkämpfe werden einrundig durchgeführt.

 

(2) Der Bezirksspielleiter regelt die Wertung und die Durchführung erforderlicher Stichkämpfe.

 

(3) Die Stichkämpfe werden nach Beendigung der Wettkämpfe der bayerischen Ligen ausgetragen; die Spieltermine werden den betroffenen Vereinen fristgerecht mitgeteilt.

 

(4) Gewertet wird nach Mannschaftspunkten, wobei ein Mannschaftssieg 2 Punkte, ein Mannschaftsremis 1 Punkt und eine Mannschaftsniederlage 0 Punkte zählt. Für einen Mannschaftssieg sind mehr als 50 % der möglichen Brettpunkte erforderlich (Achtermannschaft 4,5, Sechsermannschaft 3,5, Vierermannschaft 2,5 Brettpunkte).

 

(5) Sind mehrere Mannschaften nach Mannschaftspunkten punktgleich, entscheidet über den Tabellenplatz die Zahl der erreichten Brettpunkte.

 

(6) Hängt von der Platzierung mannschaftspunktgleicher Mannschaften der Auf- oder Abstieg ab, wird, wie folgt, verfahren:

a)      Mannschaftspunktgleiche Mannschaften werden in einer eigenen Tabelle zusammengestellt. Nur die Resultate untereinander werden berücksichtigt. Bei gleicher Anzahl von Mannschaftspunkten zählen die untereinander erzielten Brettpunkte. Ist auch die Anzahl der Brettpunkte gleich, sind ein oder mehrere Stichkämpfe auszutragen. Die Stichkämpfe sind so anzusetzen, dass jede der punktgleichen Mannschaften möglichst wenige Stichkämpfe zu bestreiten hat. Beim Stichkampf wechselt das Heimrecht gegenüber dem Wettkampf in der Mannschaftsmeisterschaft.

b)      Die nach Buchst. a) erstellte Tabelle dient zur Feststellung des Aufstiegs und Abstiegs oder zur Festlegung der Stichkampfpaarungen.

c)      Bei Aufstiegsentscheidungen steigen gemäß der nach Buchst. a) erstellten Tabelle oder nach Beendigung der Stichkämpfe zunächst der Erste, dann der Zweite usw. entsprechend der Anzahl der zu vergebenden Aufstiegsplätze auf. Bei Abstiegsentscheidungen steigen gemäß der nach Buchst. a) erstellten Tabelle oder nach Beendigung der Stichkämpfe zunächst der Letzte, dann der Vorletzte usw. entsprechend der Anzahl der vorgesehenen Abstiegsplätze ab.

 

§ 19 Aufstieg

(1) Niederbayernliga:

Der Erstplatzierte steigt in die Regionalliga Süd-Ost auf. Spielt in der Regionalliga Süd-Ost bereits eine Mannschaft des erstplazierten Vereins, wird dem Erstplatzierten der Aufstieg verwehrt, und es steigt die zweitplatzierte Mannschaft auf.

 

(2) Bezirksliga Ost und West:

Der Erstplatzierte jeder Liga steigt in die Niederbayernliga auf. Verzichtet eine Mannschaft auf den Aufstieg, erhält die nächstplatzierte Mannschaft das Aufstiegsrecht.

 

(3) Kreisliga Ost und West:

Der Erstplatzierte jeder Kreisliga steigt in die für ihn zutreffende Bezirksliga Ost oder West auf. Sofern die entsprechende Bezirksliga in der nächsten Saison weniger als 10 Mannschaften umfassen sollte, erhält der Zweitplatzierte ein weiteres Aufstiegsrecht. Verzichtet eine Mannschaft auf den Aufstieg, erhält die nächstplatzierte Mannschaft das Aufstiegsrecht. Sollte aus dem möglichen Aufstiegsrecht von bis zu zwei Mannschaften der entsprechenden Kreisligen es immer noch nicht zu der Zahl 10 in der entsprechenden Bezirksliga kommen, wird ein Stichkampf zwischen dem Tabellenletzten der entsprechenden Bezirksliga und der drittplatzierten bzw. nächstmöglichen Mannschaft der entsprechenden Kreisliga zeitnah nach Abschluss der Saison angesetzt (i.d.R. der allgemeine Stichkampftermin für alle Klassen). Dieser findet auf neutralem Platz statt und wird vom Bezirksspielleiter vorgegeben. Die Farbverteilung wird vom Bezirksspielleiter ausgelost. Die Spielberechtigung für diesen Stichkampf ergibt sich aus § 28 TO.So llte nach Ende des jeweiligen Meldeschlusses für die kommende Mannschaftssaison die Zahl 10 in den Bezirksligen trotzdem nicht erreicht werden, entscheidet der Bezirksspielleiter

 

(4) Kreisklasse Ost und West:

Eine Ummeldung zur Kreisliga Ost oder West ist möglich, wenn statt einer Vierermannschaft eine Sechsermannschaft gemeldet werden kann. Weitere erforderliche Regelungen trifft der Bezirksspielleiter oder die engere Vorstandschaft.

 

§ 20 Abstieg

(1) Niederbayernliga:

Der Tabellenletzte und der Tabellenvorletzte steigen in die jeweils für sie zutreffende Bezirksliga Ost oder West ab. Es steigen so viele Mannschaften ab, dass in der Niederbayernliga nicht mehr als zehn Mannschaften verbleiben. Der Bezirksspielleiter regelt das im Einvernehmen mit dem 1. Vorsitzenden.

 

(2) Bezirksliga Ost und West:

Der Tabellenletzte steigt in die jeweils für ihn zutreffende Kreisliga Ost oder West ab. Ausnahme siehe § 19 Abs. 3 Sätze 3 bis 8. Eine spielberechtigte Mannschaft, die nicht am Spielbetrieb teilnimmt, steigt in die nächsttiefere Spielklasse ab.

 

 

§ 21 Auslosung, Terminfestlegung

(1) Der Rundenplan ergibt sich grundsätzlich durch die Auslosung; die ausgelosten Paarungen werden den betroffenen Vereinen mitgeteilt. Die Auslosung gilt für zwei Jahre mit vertauschtem Heimrecht.

 

(2) Der Terminplan wird vor Beginn der Wettkämpfe den betroffenen Vereinen mitgeteilt. Die Termine sind einzuhalten.

 

(3) Die Wettkämpfe finden am Sonntag um 10.00 Uhr statt. In beiderseitigem Einverständnis der Mannschaften kann auch am Samstag oder zu einem anderen Zeitpunkt am Sonntag gespielt werden; das gilt auch für gesamte Ligen und Klassen. Für die JVA Straubing gelten die Sonderbestimmungen des § 17 Abs. 2.

 

(4) Die Verlegung von Spielterminen bedarf der vorherigen Zustimmung des Bezirksspielleiters. Einen Anspruch auf Verlegung hat ein Verein nur, wenn er Spitzenspieler für Schachturniere, die über die Bezirksverbandsebene hinausgehen, abstellt sowie bei nicht vorhersehbaren, unzumutbaren Straßenverhältnissen. Von der Verlegung ist der Bezirksspielleiter durch den Mannschaftsführer der gastgebenden Mannschaft spätestens am selben Abend ab 18.00 Uhr bei der Meldung des Wettkampfergebnisses zu verständigen.

 

(5) Die letzte Runde der Wettkämpfe muss in allen Ligen und Klassen von allen Mannschaften am gleichen Tag und zur gleichen Stunde gespielt werden.

 

§ 22 Mannschaftsmeldungen

(1) Vorberechtigte Mannschaften haben ihre Teilnahme bis zu dem vom Bezirksspielleiter in der Ausschreibung festgesetzten Termin zu melden. Dies gilt für alle Ligen und Klassen.

 

(2) Die gemeldete Mannschaftsaufstellung ist für die Dauer des Turniers verbindlich. Die Aufstellungsreihenfolge ist während des Turniers einzuhalten. Bei Ausfall von Spielern rücken die Ersatzspieler nach. Brett-Tausch ist nicht möglich.

 

(3) Die Reihenfolge der Ersatzspieler ist bindend. Bei Verstößen werden die Partien eingesetzter, nicht spielberechtigter Spieler genullt.

 

(4) Spieler können in der Niederbayernliga und in der Bezirksliga nicht nachgemeldet werden. In der Kreisliga und Kreisklasse sind Nachmeldungen von Spielern in begründeten Ausnahmefällen bis zum 30.11. des Jahres zulässig. Der nachgemeldete Spieler erhält die nächste, fortlaufende Meldenummer.

 

(5) Die Erteilung der Spielberechtigung ist abzuwarten. Wurde die Spielberechtigung auf Grund falscher Angaben erteilt, werden die Partien des eingesetzten Spielers genullt. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt beim meldenden Verein.

 

(6) Das Offenlassen von Brettern von Platz 1 bis 8 ist zulässig, jedoch ist § 30 Abs. 3a (Geldbuße) zu beachten. Eine bestimmte Reihenfolge muß nicht eingehalten werden. Ein spielberechtigter Spieler muß auch bei freigelassenen Brettern namentlich aufgeführt werden (ein Freilassen ohne Namen ist nicht möglich!). Fünf Minuten vor Beginn des Mannschaftskampfes haben die Mannschaftsführer die vollständigen Mannschaftsaufstellungen auszutauschen.

 

(7) Zu Beginn des Wettkampfs wird die Uhr des Spielers mit den weißen Steinen angestellt. Weiß braucht jedoch keinen Zug am Brett auszuführen, solange sein Gegner nicht anwesend oder nominiert ist. Der Zug des anwesenden Spielers mit den weißen Steinen wird in einem verschlossenen Briefumschlag beim Schiedsrichter oder Mannschaftsführer hinterlegt. Nach der Zugabgabe wird die Uhr des Spielers mit den schwarzen Steinen in Gang gesetzt.

 

(8) Die für eine höhere Spielklasse gemeldeten Stammspieler dürfen nicht in einer niedrigeren Mannschaft eingesetzt werden (z.B. Stammspieler Mannschaft 1 nicht in Mannschaft 2) . Stammspieler und Ersatzspieler einer niedrigeren Mannschaft können in einer höheren Spielklasse gemeldet werden. Auf der Ebene des Bezirksverbandes Niederbayern verlieren sowohl Stammspieler als auch Ersatzspieler einer niedrigeren Mannschaft ihre Spielberechtigung für diese, wenn sie mehr als zweimal in der höheren Mannschaft - egal welcher Spielklasse - eingesetzt wurden (z.B. Stammspieler Mannschaft 2 wird dreimal in Mannschaft 1 eingesetzt und ist dann nicht mehr für mannschaft 2, sondern nur noch für Mannschaft 1 spielberechtigt).

 

(9) Der Bezirksspielleiter kann die Mannschaftsaufstellung ganz oder teilweise zurückweisen, wenn, ohne dass dies begründet ist, Spieler an nachrangigen Brettern gemeldet werden, die um mehr als 300 DWZ-Punkte besser sind, als an vorrangigen Brettern gemeldete Spieler. Dies gilt für alle Ligen und Klassen.

 

§ 23 Mannschaftsnominierung

(1) Die teilnehmenden Vereine haben die Mannschaften (Spieler und Mannschaftsführer) in der Ausschreibung des Bezirksspielleiters bestimmten Form und  Frist zu benennen.

Ausgenommen davon sind die Jugendbretter (siehe Absatz 2), die auch zu einem späteren Zeitpunkt benannt werden dürfen.

Es dürfen jedoch nur solche Jugendspieler gemeldet werden, denen vom Spielleiter (auch Mivisreferenten) eine vorläufige Spielgenehmigung erteilt wurde und die in der laufenden Saison noch für keinen anderen Verein als dem meldenden Verein im Einsatz waren.

 

(2) Für jede Mannschaft sind in der Niederbayernliga oder Bezirksliga acht Stammspieler, in der Kreisliga sechs Stammspieler und in der Kreisklasse vier Stammspieler zu benennen; Ersatzspieler werden auf den folgenden Plätzen benannt. In der Niederbayernliga dürfen höchstens 20, in der Bezirksliga höchstens 25 Spieler benannt werden.

In jeder Liga dürfen für jede Mannschaft drei weitere Ersatzspieler gemeldet werden, die im gesamten Spieljahr der Altersklasse U 18 (oder jünger) angehören.

 

 (3) Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die seit mindestens fünf Jahre ununterbrochen für einen deutschen Verein spielberechtigt eingesetzt worden sind, sind deutschen Spielern gleichgestellt.

 

§ 24 Wettkampfergebnis, Wettkampfbericht

(1) Der gastgebende Verein hat dem Bezirksspielleiter das Wettkampfergebnis am Spieltag oder jeweils am Sonntag ab 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr unverzüglich telefonisch mitzuteilen oder zu faxen.

 

(2) Der schriftliche Wettkampfbericht ist vom gastgebenden Verein vorzubereiten, von beiden Mannschaftsführern nach Wettkampfende zu unterzeichnen und noch am selben Tag an den Bezirksspielleiter abzusenden. Der Wettkampfbericht muss das Wettkampfergebnis, die Brettreihenfolge und Namen der Spieler, die Nummern der Spieler in der Meldeliste sowie besondere Vorkommnisse enthalten. Der Wettkampfbericht muss bis spätestens am folgenden Mittwoch beim Bezirksspielleiter eingetroffen sein (Postkarte oder Fax).

 

 

 

§ 25 Pflichten des gastgebenden Vereins

Der gastgebende Verein ist für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Wettkampfs verantwortlich. Insbesondere hat er für ein geeignetes Spiellokal zu sorgen. Er ist verpflichtet, vollzähliges und einwandfreies Spielmaterial zu stellen.

 

§ 26 Mannschaftsführer

(1) Jede Mannschaft muss einen Mannschaftsführer benennen.

 

(2) Der Mannschaftsführer vertritt die Interessen seiner Mannschaft im Wettkampf. Er soll die Turnierordnung des BV und die FIDE-Schachregeln in der jeweils aktuellen Fassung mit sich führen.

 

(3) Für strittige Entscheidungen der Mannschaftsführer oder des vom gastgebenden Verein benannten Schiedsrichters gilt § 6 Abs. 2 Satz 1.

 

§ 27 Mannschaftsaufstellungen

(1) Der Verein, der in der Paarungstabelle zuerst genannt wird, ist im Jahr der Neuauslosung der gastgebende Verein. Seine Mannschaft hat an den Brettern mit gerader Zahl die weißen Steine. Im nächsten Jahr wechselt das Gastgeberrecht.

 

(2) Im Jahr der Auslosung werden die absteigenden Mannschaften durch die Aufsteiger ersetzt. Deren Auslosungsnummern werden durch Los bestimmt.

 

(3) Die Mannschaftsaufstellungen müssen von den teilnehmenden Vereinen je Liga und Klasse getrennt bis zum 15.09. einer jeden Saison vorgenommen werden.Die Regelung gilt ausschließlich für Niederbayern. In der Aufstellung dürfen auch Spieler berücksichtigt werden, die nach dem 10.07 (MIVIS-Termin) und bis zum 15.09. (Mannschaftsaufstellungstermin) beim entsprechenden Verein und BV gemeldet sind und in dieser Zeit keinen Vereinswechsel vorgenommen haben. Die Mannschaftsaufstellungen werden vor Beginn der Turniere allen teilnehmenden Vereinen bekannt gegeben.

 

(4) Liegt bei Wettkampfbeginn für eine Mannschaft keine Mannschaftsaufstellung vor, sind die Uhren der Spieler dieser Mannschaft anzustellen. Fehlen beide Mannschaftsaufstellungen, sind die Uhren der Spieler mit den weißen Steinen anzustellen.

 

§ 28 Spielereinsatz

(1) Die in der Mannschaftsaufstellung gemäß § 22 Abs. 2 und 3 gemeldete Reihenfolge der benannten Spieler ist bindend.

 

(2) Je Wettkampf dürfen höchstens zwei Spieler, auf die § 23 Abs. 3 nicht zutrifft, eingesetzt werden.

 

(3) Bei Stichkämpfen sind alle Spieler spielberechtigt, die am letzten Spieltag der Meisterschaftsrunde noch einsatzberechtigt waren.

 

(4) Spieler dürfen in einer Runde nur einmal eingesetzt werden. Zu einer Runde gehören alle Wettkämpfe, die nach dem Terminplan am selben Tag stattfinden sollen. Die Verlegung eines Wettkampfs ändert nichts an der Zugehörigkeit zur ursprünglichen Runde.

 

§ 29 Unzulässiger Spielereinsatz

(1) Wird an einem Brett ein Spieler mit zu hoher Meldenummer eingesetzt, wird dessen Partie genullt. Kann an Stelle dieses Spielers kein an diesem Brett spielberechtigter Spieler benannt werden, werden an den nachfolgenden Brettern die Partien aller Spieler genullt, die an diesen Brettern nicht spielberechtigt eingesetzt worden sind.

 

(2) Der Einsatz eines Spielers ohne Spielberechtigung hat den Verlust des Wettkampfs mit Ab-erkennung aller Brettpunkte zur Folge; überdies wird eine Geldbuße verhängt (§ 30 Abs. 7).

 

(3) Die Nullung der Partie eines unzulässig eingesetzten Spielers erfolgt so, dass die zeitliche Reihenfolge des Einsatzes entscheidet. Es wird stets das erste Spiel gewertet, das folgende unzulässige Spiel genullt. Die Spielklasse bleibt unberücksichtigt.

 

§ 30 Geldbuße, Ordnungsgeld, sonstige Maßnahmen

(1) Tritt eine Mannschaft zu einem Wettkampf nicht an, werden der gegnerischen Mannschaft die Mannschaftspunkte mit 2:0 und die Brettpunkte bei einer Achtermannschaft mit 8:0, bei einer Sechsermannschaft mit 6:0 und bei einer Vierermannschaft mit 4:0 gutgeschrieben.

 

(2) Als unentschuldigtes Nichtantreten ist anzusehen, wenn eine Mannschaft nicht bis zum vorletzten Freitag vor dem festgesetzten Spieltermin abgesagt und mit gleicher Post den Bezirksspielleiter verständigt hat.

 

(3) Eine Achtermannschaft muss mit mindestens vier, eine Sechsermannschaft mit mindestens drei, eine Vierermannschaft mit mindestens zwei Spielern antreten. Bei Nichtantreten einer Mannschaft verhängt der Bezirksspielleiter im Einvernehmen mit dem 1. Vorsitzenden ein Ordnungsgeld. Das Ordnungsgeld beträgt in der Niederbayernliga bis zu 150 €, in der Bezirksliga bis zu 100 €, in der Kreisliga bis zu 100 € und in der Kreisklasse bis zu 50 €.

Der Wettkampf wird für die nichtantretende Mannschaft als verloren gewertet, außerdem werden

2 Punkte aus dem bisher erworbenen Punktekonto abgezogen.

 

(3a) Bei dem nicht besetzten letzten Brett fällt keine Geldbuße an. Bleiben andere Bretter offen, so hat der Verein in der Niederbayernliga bei den Brettern 1 bis 4 Euro 30,-- , bei den Brettern 5 bis 7 Euro 20,-- und in der Bezirksliga bei den Brettern 1 bis 4 Euro 20,--, bei den Brettern 5 bis 7  Euro 10,-- und in der Kreisliga oder Kreisklasse bei den Brettern 1 bis 3 Euro 5,-- zu bezahlen. Fallen mehr als 50 Prozent der Mannschaftsspieler aus, so gilt § 30 Abs. 3.

 

(4) Tritt eine Mannschaft nach Turnierbeginn vom Turnier zurück, verhängt der Bezirksspielleiter im Einvernehmen mit dem 1. Vorsitzenden ein Ordnungsgeld. Das Ordnungsgeld beträgt in der Niederbayernliga bis zu 300 €, in der Bezirksliga bis zu 200 €, in der Kreisliga bis zu 200 € und in der Kreisklasse bis zu 100 €. Die zurückgetretene Mannschaft gilt als Absteiger.

 

(5) Zur Erzwingung der Bezahlung eines verhängten Ordnungsgelds kann die engere Vorstandschaft Sperren anordnen, insbesondere den Ausschluss von Mannschaftskämpfen oder Einzelturnieren auf Bezirksverbandsebene. Die Anordnung ist dem betroffenen Verein schriftlich bekannt zu geben.

 

(6) Der Bezirksspielleiter kann im Einvernehmen mit dem 1. Vorsitzenden Verstöße gegen die Turnierordnung und die Spielregeln mit Punktverlust, Neuansetzung einer Partie oder eines Wettkampfs ahnden.

 

(7) Verstöße gegen die Meldevorschriften und sonstige Vorschriften der Turnierordnung werden, unbeschadet eines Ordnungsgelds, mit einer Geldbuße von 10.-€  belegt.

 

(8) Für Rechtsmittel gegen Entscheidungen nach § 30 ist § 7 maßgebend.

 

§ 31 Fahrtkostenzuschuss

(1) Der Fahrtkostenzuschuss wird nach Beendigung der Runden ausbezahlt.

 

(2) Die Auszahlung erfolgt auf schriftlichen Antrag durch den Kassenwart gemäß den Bestimmungen der Finanzordnung des BV.

 

3.2 Sonstige Mannschaftsmeisterschaften

 

§ 32 Pokal-Mannschaftsmeisterschaft

(1) Teilnahmeberechtigt sind Vierermannschaften aller im BSB gemeldeten Vereine des BV. Teilnahmemeldungen sollen unter Verwendung des Vordrucks des BV an den Bezirksspielleiter in zwölffacher Ausfertigung gesandt werden.

 

(2) Das Turnier wird im K.o.-System durchgeführt. Jeder Verein kann mehrere Mannschaften stellen. Bei unpassender Teilnehmerzahl wird eine Vorrunde gespielt.

 

(3) Die erste Runde wird nach Möglichkeit auf Landkreisebene (Landkreise einschließlich kreisfreier Städte) ausgelost. Ab dem Viertelfinale erfolgt die Auslosung auf Bezirksverbandsebene.

 

(4) Die Mannschaft des gastgebenden Vereins hat an den Brettern 1 und 4 die schwarzen und an den Brettern 2 und 3 die weißen Steine.

 

(5) Die Bedenkzeit beträgt je Spieler zwei Stunden für die ersten 40 Züge und eine weitere Stunde für den Rest der Partie. Die Gesamtspielzeit beträgt höchstens sechs Stunden.

 

(6) Endet ein Wettkampf unentschieden, gilt die Berliner-Wertung (Brett 1, 4 Punkte; Brett 2, 3 Punkte; Brett 3, 2 Punkte; Brett 4, 1 Punkt). Gewinnt eine Mannschaft an den Brettern 1 und 4, die andere an den Brettern 2 und 3, entscheidet der Gewinn an Brett 1 über das Weiterkommen der Mannschaft. Enden alle Partien remis, müssen alle Spieler je eine Blitzschachpartie mit einer Bedenkzeit von fünf Minuten je Spieler spielen, bis eine Entscheidung gefallen ist. Auch für den Blitzschachwettkampf findet die Berliner-Wertung Anwendung.

 

(7) Der gastgebende Verein hat das Wettkampfergebnis dem Bezirksspielleiter unverzüglich schriftlich zu melden oder zu faxen.

 

(8) Der Wettkampfbericht ist vom gastgebenden Verein unter Angabe der Einzelspielergebnisse unverzüglich, spätestens am folgenden Mittwoch (Poststempel), an den Bezirksspielleiter abzusenden. Das verspätete Absenden des Wettkampfberichts kann für die Mannschaft des gastgebenden Vereins den Verlust des Wettkampfs zur Folge haben.

 

§ 33 Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft

(1) Teilnahmeberechtigt sind Mannschaften aller im BSB gemeldeten Vereine des BV.

 

(2) Es gelten die FIDE-Blitzschachregeln.

 

(3) Einzelheiten regelt die jeweilige Ausschreibung.

 

§ 34 Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft

(1) Die Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft wird jährlich je nach Teilnehmerzahl im Rundensystem oder im Schweizer-System als Qualifikationsturnier zur Bayerischen Meisterschaft durchgeführt.

 

(2) Teilnahmeberechtigt sind Vierermannschaften aller im BSB gemeldeten Vereine des BV.

 

(3) Eine Mannschaft besteht aus vier Stammspielern; zwei Ersatzspieler können gemeldet werden. Die Mannschaftsmitglieder müssen spielberechtigt sein (§ 3). Die Reihenfolge der Meldung ist für das Turnier bindend. Die Ersatzspieler werden nachrückend eingesetzt.

 

(4) Das Turnier wird an einem Tag durchgeführt.

 

(5) Gespielt werden sieben Runden nach den FIDE-Schnellschachregeln; die Bedenkzeit beträgt für jeden Spieler je 30 Minuten.

 

(6) Wird vor Beginn des Turniers Mitschreibepflicht vereinbart, schreiben beide Spieler Zug um Zug mit. Sobald auf einer Uhr weniger als fünf Minuten Restbedenkzeit angezeigt wird, endet die Mitschreibepflicht für beide Spieler.

 

(7) Die erstplatzierte Mannschaft erhält den Titel „Niederbayerischer Schnellschach-Mannschaftsmeister“ des betreffenden Jahres. Sie erwirbt die Spielberechtigung zur Teilnahme an der Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft auf bayerischer Ebene.

 

(8) Ersatzbenennungen durch den Bezirksspielleiter sind möglich. Auswahlkriterium ist die im Turnier erzielte Platzierung.

 

§ 35 Jugend-Mannschaftswettbewerbe

(1) Bei genügender Teilnehmerzahl werden jährlich eine Jugend-Mannschaftsmeisterschaft und eine Jugendpokal-Mannschaftsmeisterschaft durchgeführt.

 

(2) Der Jugendleiter entscheidet über Art und Weise der Durchführung.

 

(3) Die Sieger der Wettbewerbe sind berechtigt, an den entsprechenden BSJ-Veranstaltungen teilzunehmen.

 

(4) Der BV führt jährlich einen Schulschach-Mannschaftswettbewerb für allgemeinbildende Schulen durch.

 

 

Abschnitt 4    Schlussvorschriften

 

§ 36 Aktualisierung der EDV-Mitgliederlisten

Für die Aktualisierung der EDV-Mitgliederlisten sind die Meldetermine des BSB maßgebend. Meldetermine sind der 10.7 und 27.12. des Jahres. Nur zu diesen Meldeterminen sind verbindliche An-, Ab- und Ummeldungen sowie Löschungen möglich. Der Ndb. Referent für Mitgliederverwaltung prüft Nachmeldungenund leitet sie an die Zentrale Erfassungsdatei des BSB weiter.

 

§ 37 Löschung von Mitgliedern

(1) Nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft eines Spielers hat der Verein den Spieler spätestens zum nächsten Meldetermin (§ 36) abzumelden. Bis zur Löschung in der EDV-Mitgliederliste besteht für den Verein Beitragspflicht gegenüber dem BV und BSB.

 

(2) Ein Verein, der aus dem BV als Mitglied austritt, hat den Austritt dem Ndb. Referenten für Mitgliederverwaltung spätestens zum nächsten Meldetermin (§ 36) mitzuteilen. Die Beitragspflicht des Vereins gegenüber dem BV und BSB endet erst mit seiner Löschung in der Datenbank des BSB.

Die Löschung ist erst möglich, wenn ein Verein sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber dem BV Niederbayern, dem BSB und dem BLSV erfüllt hat. Verantwortlich ist der jeweilige Vereinsvorstand (siehe  § 6 der Satzung des BV Niederbayern).

 

§ 38 Euro-Umstellung

Die in der Turnierordnung ausgewiesenen DM-Beträge werden ab 1. Januar 2002 im Verhältnis 2 : 1 auf Euro umgestellt.

 

§ 39 Information, Unkostenbeitrag

(1) Der BV übermittelt die Turnierordnung an alle Mitgliedsvereine.

 

(2) Die Mitgliedsvereine sollen Mannschaftsführer, Spielleiter und Spieler über die Turnierordnung informieren.

 

(3) Für die Anforderung weiterer Exemplare der Turnierordnung erhebt der BV einen Unkostenbeitrag von je 5 €.

 

§ 40 Inkrafttreten

Diese Turnierordnung tritt mit Wirkung vom 21. April 2001 in Kraft.

 

Pocking, den 21. April 2001

 

Diese Turnierordnung wurde am 27. April 2003 durch die Jahreshauptversammlung geändert.

Letzte Änderung der Turnierordnung durch die Jahreshauptversammlung am 02.04.2005.

 

 

 

 

 

 

Gottlieb Kutschera                             Klaus Kreuzer                                               Werner Schubert

2. Vorsitzender                                  1. Vorsitzender                                  Bezirksspielleiter