MIVIS-Rundschreiben Mai 2023

Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,

Nach der Saison ist vor der Saison und darum möchte ich mich bereits jetzt mit einigen wenigen Hinweisen an Euch wenden.

Da die letzte Saison ganz regulär und ohne Corona-Verzögerungen abgeschlossen werden konnte, gelten für den Einsatz von Spielern in den Mannschaftswettbewerben dieses Jahr die ganz normalen Meldefristen nach der MIVIS-Ordnung. Eine Verlängerung dieser Fristen ist dieses Mal nicht vorgesehen.

Im Einzelnen:

  • 07.07.2023: Stichtag für Vereinswechsler. Nur Vereinswechsel, die bis zu diesem Datum vollzogen (also beim MIVIS-Referenten angemeldet wurden), berechtigen zum Einsatz für diesen Verein.
  • 05.09.2023: Personen ohne Vereinswechsel, deren Vereinsbeitritt bis zu diesem Datum vollzogen wird, erhalten eine Spielgenehmigung für die Niederbayernliga und die Bezirksliga.
  • 30.11.2023: Personen ohne Vereinswechsel, deren Vereinsbeitritt bis zu diesem Datum vollzogen wird, erhalten eine Spielgenehmigung für die Kreisliga und die Kreisklasse.
  • NEU: Für den Einsatz in den niederbayerischen Jugendligen gilt keine MIVIS-Anmeldefrist mehr. Jugendliche können jederzeit nachgemeldet werden (auch bei einem Vereinswechsel).

Generell gilt aber: Die übrigen Teilnahmevoraussetzungen der Turnierordnung und der Turnierausschreibungen müssen erfüllt werden. Ein Spieler, der in einen neuen Verein eintritt und bei seinem alten Verein mindestens 3 Monate passiv gemeldet war oder seit 3 Monaten ausgetreten ist, ist kein „Vereinswechsler“.  

Für die Teilnahme an Einzelturnieren des Bezirksverbandes können in den Ausschreibungen abweichende Stichtage festgelegt werden.

Ende Juli werde ich wieder die Vereinslisten rumschicken. Bitte überprüft die genau, Einsprüche und Hinweise auf Fehler müssen nach § 7 Abs. 2 unserer MIVIS-Ordnung innerhalb von 2 Wochen erfolgen!

Beste Grüße

Christoph Schultes

München, 22.05.2023

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.