MIVIS-Rundschreiben Mai 2024

Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,

es ist langsam an der Zeit, dass die Vereine auch die Funktionen des neuen Mitgliederportals nutzen.  Ab 17.6.2024 werden An- und Abmeldung von Spielern nur noch über das Mitgliederportal von mir entgegengenommen. Natürlich könnt Ihr Euch bei Problemen und Fragen aber weiterhin an mich per Mail (an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) wenden.
Auf der Startseite findet Ihr oben die Rubrik „Spielgenehmigungen“. Wenn Ihr die anklickt, habt Ihr sechs Funktionen zur Auswahl:

  1. Aktive Spielgenehmigung

    Diese Funktion müsst Ihr wählen, wenn Ihr einen vereinslosen Spieler aufnehmen wollt oder einen Spieler aufnehmen wollt, der in einem anderen Verein passiv gemeldet ist.

    Wichtig: in einem ersten Schritt frägt Euch das Portal u.a. nach dem Namen und nach dem Geburtsdatum des neuen Spielers. Achtet bitte ganz genau auf die Schreibweise und auf die richtigen Daten! Wenn der Spieler vorher noch nie in einem deutschen Verein war, dann ermöglicht Euch das Mitgliederportal, den Neuzugang auch in der Datenbank neu anzulegen. Wenn der Spieler dagegen schon mal in einem deutschen Verein aktiv war, dann bietet Euch die Datenbank dessen still gelegte Karteikarte an und Ihr müsst dann bloß noch prüfen, ob die Eingaben in dieser Dateikarte stimmen und könnt für ihn eine aktive Spielgenehmigung beantragen. Zur Vermeidung von Dubletten ist bei diesem ersten Schritt daher wirklich Präzision gefordert! Wenn fälschlicherweise ein Spieler neu angelegt wird, obwohl bereits eine Karteikarte aus früherer Vereinszugehörigkeit besteht, können seine bis dahin erworbenen DWZ-Zahlen verloren gehen.

    Wichtig: Bitte auch den Geburtsort des neuen Spielers in die Maske eingeben. Das ist zwar im Mitgliederportal kein Pflichtfeld, nach unserer MIVIS-Ordnung aber schon.

    Wenn Ihr die aktive Spielgenehmigung beantragt habt, schickt das Mitgliederportal den Antrag zu mir und ich kann ihn genehmigen. Ihr erhaltet dann eine Rückmeldung vom Portal. 
     

  2. Vereinswechsel

    Diese Funktion bitte nicht verwenden!!!

    Wenn ein Spieler, der aktiv bei einem anderen Verein gemeldet ist und zu Eurem Verein wechseln möchte, dann bitte wie folgt vorgehen:
    -    der alte Verein meldet den Spieler bei sich ab (siehe c) oder setzt ihn passiv (siehe f)
    -    anschließend: der neue Verein beantragt für den Spieler eine aktive Spielgenehmigung (siehe a).

    Wichtig: Bei diesem Vorgehen ist keine Freigabeerklärung des alten Vereins mehr nötig. Das Abmelden bzw. Passivsetzen des Spielers durch den alten Verein gilt als Freigabeerklärung

  3. Abmeldung der Spielgenehmigung

    Diese Funktion bitte nutzen, wenn ein aktiver oder passiver Spieler den Verein verlässt.

    Wichtig: es gibt im Mitgliederbereich auch die Funktion „Mitglied löschen“. Wenn ein Spieler jedoch eine aktive oder passive Spielgenehmigung hat, ist diese Funktion gesperrt. Das Portal bietet Euch im Rahmen der Funktion „Abmeldung der Spielgenehmigung“ auch an, die Mitgliedschaft zeitgleich zu löschen. Das solltet Ihr dann auch tun.

  4. Sondermitgliedschaft

    Diese Funktion bitte nicht verwenden!!!
    In Bayern gibt es keine Sondermitgliedschaft, diese Funktion wurde für andere Bundesländer programmiert.

  5. Passive Spielgenehmigung

    Diese Funktion dient dazu, einen vereinslosen Spieler aufzunehmen, aber eben nur als passives Mitglied.

    Ansonsten wie bei a) vorgehen.

    Wichtig: Nicht mit der Funktion „Ummeldung der Spielgenehmigung“ verwechseln (siehe f)!

  6. Ummeldung der Spielgenehmigung

    Diese Funktion müsst Ihr wählen, wenn Ihr in Eurem Verein einen aktiven Spieler auf passive Mitgliedschaft setzen wollt.
    Wichtig: Wenn Ihr dagegen einen passiv gemeldeten Spieler auf aktiv setzen wollt, dann bitte wie bei a) vorgehen

 

Wer sich bis heute seinen Verein noch nicht am Mitgliederportal angemeldet hat, der möge das jetzt bitte zügig tun. Wie das geht, steht in meinen beiden MIVS-Schreiben vom Februar 2024

Beste Grüße
Christoph Schultes

München, 26.05.2023

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