Rundschreiben 03/2022

Liebe Schachfreunde,

im Angesicht der bevorstehenden 6. Runde am 12./13.03.2022 gebe ich noch einige Corona-Informationen bekannt.

Rechtlich bindend

Ein BSB-Hygienekonzept gibt es nicht mehr. Dem Rundschreiben angehängt und damit Bestandteil des Rundschreibens sind die allgemeinen Handlungsempfehlungen des BLSV, die sich auf die staatlichen Vorgaben stützen. Die wichtigsten Punkte hieraus sind:


1. Die Teilnahme am Wettkampf ist nur gestattet, sofern ein sog. 3 G -Nachweis vorgelegt wird, d. h. entweder man gilt als geimpft, als genesen oder man legt einen gültigen negativen Testnachweis (PoC-Test unter Aufsicht (sog. Schnelltest) maximal 24 Stunden vor Wettkampfbeginn bzw. PCR-Test maximal 48 Stunden vor Wettkampfbeginn). Die Kontrolle hat durch den gastgebenden Verein zu erfolgen, der insoweit das Hausrecht hat. Sofern in einer Gaststätte gespielt wird, müsste die Kontrolle ohnehin durch die Gaststätte erfolgen, womit eine Kontrolle durch den gastgebenden Verein nicht nötig ist. Positiv Getestete (egal, ob geimpft, genesen oder keines von beiden) sind von der Teilnahme am Wettkampf ausgeschlossen.    

2. Es gilt Maskenpflicht im Turnierareal, außer am eigenen Spielbrett.

3. Regelmäßiges Lüften der Räume ist erforderlich.

4. Eine Kontaktdatenerfassung bzw. Dokumentation der Kontrolle der Zugangsnachweise ist nicht erforderlich.
 

Welche Regelungen für die Runde 4 am 19./20.03.2022 gelten, kann ich momentan nicht sagen, da dies von der konkreten Ausgestaltung des IFSG und der IfSMV abhängig ist, was zum heutigen Tag noch nicht abschließend geklärt ist. Diesbezüglich ergeht nächste Woche eine Information, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind (der Zeitpunkt liegt aber nicht in meiner Macht).

Rechtlich unverbindlich (persönlicher Appell des Spielleiters)

Vorab: Die nun folgenden Ausführungen haben keinen rechtlich bindenden Charakter, und beeinflussen daher weder die Wettkampfwertungen noch das Teilnahmerecht an den Wettkämpfen. Sie können daher bei Nicht-Beachtung nicht zur Verweigerung der Wettkampf-Teilnahme herangezogen werden. Es besteht insoweit auch keine Auskunftspflicht der einzelnen Schachfreunde.

Ich rate allen Schachfreunden in der momentanen Situation mit hohen Zahlen positiv Getesteter, freiwillig eine 1 G-Regelung zu praktizieren. 1 G steht hier für ausschließlich getestet, völlig unabhängig von einem Impf- und/oder Genesenenstatus.

Grund:
Alle Hygienevorgaben hinsichtlich Corona bei der Sportausübung können nur das Ziel haben, Infektionsübertragungen zwischen Schachfreunden so weit als möglich zu vermeiden. Eine Impfung bzw. Genesung ist nach meinen Erfahrungen der nun zwei Jahre mit Corona lediglich ein Bestandteil des Eigenschutzes, da lediglich die Schwere des Krankheitsverlaufs im Falle einer Infektion beeinflusst werden kann. Eine Impfung/Genesung schützt weder vor einer eigenen Infektion, also Positiv-Testung, noch leistet sie etwas für den Fremdschutz, kann also eine Infektion anderer, völlig unabhängig davon, ob die anderen geimpft, genesen oder keines von beiden sind, verhindern. Eine zeitnahe Testung aller Teilnehmer vor dem Wettkampf senkt zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass übertragbare Virenlasten vorhanden sind (vollständige Sicherheit kann das natürlich auch nicht bieten).

Deshalb rate ich im Interesse eines rücksichtsvollen und behutsamen Miteinanders zur Testung aller Beteiligten (kann auch ein Selbsttest ohne Aufsicht sein, wie schon geschrieben, diese Passage ist rechtlich nicht bindend).

Ansonsten wünsche ich allen Schachfreunden viel Erfolg und Spaß bei den wieder stattfindenden Wettkämpfen!

Aschenau, 10.03.2022
Simon Staudinger
1. Spielleiter Niederbayern        

Anlage: Handlungsempfehlungen des BLSV

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