Rundschreiben 04/2022

Liebe Schachfreunde,
 

aufgrund der heutigen Beschlüsse des bayerischen Ministerrats zur 16.  Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

(https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-29-maerz-2022/?seite=2453) gebe ich hiermit folgendes bekannt:

Sämtliche rechtlich bindende Hygiene- und Zugangsvorgaben zur Durchführung des Spielbetriebs während der Covid19-Pandemie, die vom Bezirksverband mit Rundschreiben 02/2020, 04/2020, 05/2020, 07/2020, 04/2021, 01/2022 und 03/2022 erlassen wurden, werden für die Veranstaltungen des Bezirksverbands mit Wirkung ab 03.04.2022 ersatzlos aufgehoben.

Folgende Hinweise bitte ich aber zu beachten:
1. Sollten bei einer Spielstätte im Rahmen des Hausrechts speziellere Zugangsvoraussetzungen vorliegen, ist dies dem Gastverein bzw. im Falle des Dähnepokals dem Gastspieler rechtzeitig – in Kopie an die Bezirksspielleitung - mitzuteilen.
2. Sollte die JVA Straubing mal wieder an Veranstaltungen des Bezirksverbands teilnehmen, ist im Rahmen der ohnehin im Vorfeld zwingend erforderlichen Kontaktaufnahme mit der JVA Straubing abzufragen, ob sonstige Zugangsvoraussetzungen vorliegen.
3. Sofern irgendwann – was zum heutigen Tag nicht der Fall ist – vom Bayerischen Landtag im Rahmen der sog. Hotspot-Regelung gemäß § 28a Absatz 8 IfSG für ein bestimmtes Gebiet in Niederbayern weitergehende Maßnahmen erlassen werden, bitte ich Heim- und Gastverein bzw. beim Dähnepokal Heim- und Gastspieler in eigener Zuständigkeit zu prüfen, inwieweit der Wettkampf hiervon betroffen ist und sich dies gegenseitig – in Kopie an die Bezirksspielleitung – mitzuteilen.

Ich wünsche allen Schachfreunden bei den kommenden Wettkämpfen viel Erfolg und Freude!

Aschenau, 29.03.2022
Simon Staudinger
1. Spielleiter Niederbayern                                       

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